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princeton1 04.09.2020 15:33

Darf ich einen Anhänger mit einem zGG von 2700Kg an der V-Klasse (2500Kg AHK)...
 
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?

-:)

Gruss
Nico + Crew

6xxxxxx 04.09.2020 16:46

Ja mit E zu B Führerschein.

Mfg Peter

princeton1 04.09.2020 17:59

Zitat:

Zitat von 6xxxxxx (Beitrag 467989)
Ja mit E zu B Führerschein.

Mfg Peter

-:)

Habe alle Führerscheine...-:)

-:)

purple 04.09.2020 19:41

Ja, das darfst Du.

Amtswalter 04.09.2020 20:33

Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:

Die 100 km/h funktionieren nicht. Dafür müsste der Anhänger abgelastet werden.

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk

princeton1 04.09.2020 21:24

Zitat:

Zitat von Amtswalter (Beitrag 467994)
Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:

Die 100 km/h funktionieren nicht. Dafür müsste der Anhänger abgelastet werden.

Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk

-:)

Der 2,7t Anhänger, den ich heute reserviert habe, hat eh keine 100er Zulassung.

-:)

K-1 04.09.2020 22:14

und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.

Fatbiker 05.09.2020 06:58

Zitat:

Zitat von K-1 (Beitrag 467997)
und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.

Nein, es gilt immer die zulässige Anhängerlast, aber wenn der Hänger sonst überladen wäre, kann man die Stützlast dem Auto zurechnen, aber nur dann, wenn die Anhängelast hoch genug wäre, aber hier beträgt sie nur 2500kg und mit der Stützlast dazu gerechnet, wären es aber 2600kg und er darf aber nur 2500kg ziehen.
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf.

Mad 05.09.2020 09:25

Zitat:

Zitat von princeton1 (Beitrag 467987)
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?


Aber nur, wenn es Pauline erlaubt!
:rolleyes:

K-1 05.09.2020 13:38

Zitat:

Zitat von Fatbiker (Beitrag 467999)
Nein, es gilt immer die zulässige Anhängerlast, aber wenn der Hänger sonst überladen wäre, kann man die Stützlast dem Auto zurechnen, aber nur dann, wenn die Anhängelast hoch genug wäre, aber hier beträgt sie nur 2500kg und mit der Stützlast dazu gerechnet, wären es aber 2600kg und er darf aber nur 2500kg ziehen.
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf.



Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.


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