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Darf ich einen Anhänger mit einem zGG von 2700Kg an der V-Klasse (2500Kg AHK)...
...regulär ziehen, wenn das tatsächliche Gewicht nicht 2500Kg übersteigt?!?
-:) Gruss Nico + Crew |
Ja mit E zu B Führerschein.
Mfg Peter |
Zitat:
Habe alle Führerscheine...-:) -:) |
Ja, das darfst Du.
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Dem ist nichts hinzuzufügen, außer:
Die 100 km/h funktionieren nicht. Dafür müsste der Anhänger abgelastet werden. Gesendet von meinem SM-G960F mit Tapatalk |
Zitat:
Der 2,7t Anhänger, den ich heute reserviert habe, hat eh keine 100er Zulassung. -:) |
und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
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Zitat:
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf. |
Zitat:
Aber nur, wenn es Pauline erlaubt! :rolleyes: |
Zitat:
Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden. |
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