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#11
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Normalerweise dürften die "besonderen"Teile dann doch nicht frei verkäuflich übern Tresen gehen. Denn wenn ich will kann ich alles "falsch" einbauen.
Wenn ich ein Teil erwerbe was frei verkäuflich ist hab ich die normalen Garantieansprüche! Ansonsten muss der Händler mir schon beweisen ob ich das Teil falsch eingebaut habe. Oder seh ich das ganz verkehrt? |
#12
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Ansonsten darf er Dir gerne beweisen, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war, bin gespannt, wie er dies bewerkstelligt. Dir stehen natürlich, wenn oben geschriebenes nichts hilft, folgende Optionen offen: - An der Teiletheke laut werden - Den Fall schriftlich dem Autohaus vortragen - anwaltliches Schreiben - Klage Spätestens vor Gericht wird er verlieren, da er dort immer noch nicht nachweisen kann, dass das Teil bei Kauf mängelfrei war. BTW: Du vermischst die Garantie immer mit der Gewährleistung, dies solltest Du nicht tun, es sind unterschiedliche Begriffe. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung und i.d.R. an Garantiebedingungen gebunden (z.B. gilt nicht an Nächten mit Vollmond), die Gewährleistung ist eine gesetzliche Pflicht des Händlers und durch die entsprechenden Gesetze vorgegeben. Gruß Martin Geändert von Mad (28.06.2012 um 16:12 Uhr) |
#13
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Martins Antwort kann ich mich nur anschließen! Hans |
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