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Gewährleistung bei Ersatzteilen
Hallo,
weiß jemand wie es rechtlich aussieht bei der Gewährleistung auf Ersatzteile? Folgender Fall: Im Juli 2010 habe ich beim BMW 3-er (e36) meines Vaters die hinteren Federn wegen Bruches der untersten Windung erneuert, auch weil der Tüv bevor stand. Nun war ich mit dem Auto heute beim Reifendienst, wieder beide (originale) Federn an der selben Stelle gebrochen. Werde mich morgen mal mit dem Autohaus in Verbindung setzen von dem ich die Ferdern gekauft habe, ich hoffe die kommen nicht mit " ... die wurden nicht in einer Fachwerkstatt eingbaut .bla. ... Was meint Ihr, kann mir das blühen? Ach so, Laufleistung der Federn etwa satte 10 tkm seit der Erneuerung :admin: |
Zitat:
2 Jahre Gewährleistung. Allerdings gilt nur für die ersten 6 Monate: "Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar." Danach bist Du in der Pflicht nachzuweisen, dass der Sachmangel bei Gefahrenübergang bereits vorhanden war. Gruß Martin |
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Naja, ich werde morgen mal anrufen und höflich fragen, man wird sehen ...
Anbei ein Bildchen von dieser tollen Qualitätsware ... |
Ganz so einfach ist das auch nicht mit der Garantie...
Die Teile müssen original (nach Teilenummer und FIN) zum Fahrzeug passen und fachgerecht (gegef. Herstelleranweisungen) eingebaut sein. Sonst gibts da nix. |
Der Winter ist vorbei ... Vater kann die 20 Zementsäcke wieder aus dem Kofferraum nehmen *ggg*
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Zitat:
Ich habe eben mit dem Autohaus telefoniert, nach Terminabsprache kann ich vorbeikommen, die Federn werden kostenlos ausgetauscht und über BMW Garantie abgerechnet, das find ich gut :tw: |
Dann ist ja alles Bestens.
Ich hatte mit Wolfsburg andere Erfahrungen machen dürfen. Mein alter T4 war original 102PS, Umbau auf 150PS. Dann hatte ich den Original-Ansaugstutzen bei meinem Freundlichen besorgt (60€). Beim Einbau ist eine Plastikschweißnaht gebrochen, weil sichtlich mangelhaft geschweißt. Zwei Tage nach Neukauf kein Umtausch möglich, da nicht original verbaut. Aus Kulanz hat mir der VWreundliche beim Kleben geholfen, naja... |
Hallo,
Du hast auf das gekaufte Teil 2 Jahre Gewährleistung. Wenn Du denen die faulen Ausreden glaubst und Dich damit zufrieden gibst, bist Du selber schuld. Der Fehler am gekauften Teil und der Einbau sind zwei verschiedene Dinge. Aber die probieren es immer wieder (und haben offensichtlich auch Erfolg). Grüße Hans |
Zitat:
Naja, mit den Federn hatte ich Glück, die Schwäche ist zum Glück bekannt und ein Einbaufehler bei der Konstruktion eigentlich unmöglich :) |
Zitat:
was schlägst Du dann als Lösung vor? Ich komm grad nicht auf ne gute Lösung wenn ich mich geistig vor dem Werkstattmeister sehe und er mich mit dieser Aussage konfrontiert. Soll ich ihm dann nach § xy sagen, dsas er falsch liegt. Was wenn er das ignoriert? Soll ich dann zum Anwalt rennen?? Nich falsch verstehen, das is jetz kein Angriff gegen Dich, vielmehr ne Frage (auch an alle anderen) wie man seinem Recht hier effektiv Nachdruck verleiht oder gar durchsetzt! Ich kann mir gut vorstellen, dass unabhängig von der Komplexität des Einbaus jedes Gericht allein mit dem Formalismus begründend jede Klage dahingehend abweist. Soll heissen Du selber eingebaut, garantie (formal) verstrichen - basta! |
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