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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#101
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Also bei mir verschiebt sich da nix, ausser das die Werte erhöht werden.... Ich hab ja auch kein MP. Stellt dich einfach mal den unteren Bereich eures Scheins rein.
ImageUploadedByTapatalk1437039467.092169.jpg |
#102
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Bei meinem 2.8t Vito erhöht sich bei Anhängerbetrieb F.1 zgG um 100 kg. Die Achslast erhöht sich nicht.
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#103
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Muß heut abend mal schauen, was eigentlich im Schein beim MP drin steht.
Oder kann mal bitte einer einen Blick reinwerfen? Wäre cool. Gruß Christian |
Folgender Benutzer sagt Danke zu VKlon für den nützlichen Beitrag: | ||
#104
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#105
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MP 2.2 2005
![]() MP 3.0 2011 ![]() MP 3.0 2014 ![]() |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Hein für den nützlichen Beitrag: | ||
#106
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Hallo
Ich wäre vorsichtig mit veröffentlichen von Bildern wo die FIN zu sehen ist. Ok ich sehegerade das die FIN nicht komplett ist also alles ok... Gruß Uwe |
#107
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Tja,
da wäre wieder das Problem mit der Interpretation. Die Gesamtlast erhöht sich um jew. ?? 100 kg an Vorder- und Hinterachse?( Im Anhängerbetrieb)* (F.1/F.2: +100kg), also 2 x 100kg Da kommt die Frage auf wie hoch ist die zugel. Stützlast? Bei 150kg würden ja 100 kg auf der Hinterachse nicht reichen, nichtmal bei 100 kg, da ja der Hebelarm dazukommt. Es steht da, bei Anhängerbetrieb. Im weitesten Sinne?? Ist doch egal ob der Anhänger die Last bringt oder alternativ die Ladung? Die Feststellung von Helmut, dass sich der Schwerpunkt verschiebt ist zwar richtig, allerdings scheint es ja so zu sein, dass dass sich das zul. GG. doch erhöht. Sollte * stimmen und die Annahme das Anhängerbetrieb = eingetragene Anhängerkupplung ist, hätte der Flic Princeton um 50€ beschissen und er hätte sogar noch eine Anhalterin mitnehmen können. Gruß Christian |
#108
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Zitat:
Über die Hebelwirkung haben wir hier schon weit und breit diskutiert ![]() Über die Definition von Anhängerbetrieb könnte allerdings noch spannend werden. Für mich gehört dabei ein Anhänger hintendran sonst müsste man die vorhandenen Angaben nicht um diesen Betrieb erweitern. Warum das Fahrzeug aber durch das Ziehen eines Anhängers plötzlich mehr Gewicht als unter "Technisch zulässige Gesamtmasse in kg" vertragen können soll ist mir schleierhaft. Dieser Begriff gibt, meiner Meinung nach, die technische Höchstgrenze vor. Diese Bezeichnung würde, meiner Meinung nach, wenn überhaupt nur in der Kombination zulässige Gesamtmasse in kg 3050 und Technisch zulässige Gesamtmasse in kg 3200 bei Anhängerbetrieb halbwegs Sinn machen. Wobei der Anhängerbetrieb garantiert keinen positiven Einfluss auf das Fahrzeug bzw. dessen Fahrverhalten hat.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgender Benutzer sagt Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#109
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![]() Aber Herr Gendarm, ich habe die Anhalterin doch nur mitgenommen, weil ich einen Agrarhaken an meiner Mobilitätslösung habe! - ![]() |
#110
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Ich verstehe nicht, wieso die zul. Gesamtmasse bei +150kg Stützlast um +100kg angehoben wird.
Einleuchtender wären dann doch +200 kg, damit wären dann die 150kg abgedeckt + die Auswirkungen des Hebelarms von der Hinterachse zum Kupplungskopf. Ich behaupte das, wenn ich kontrolliert werde. Gruß Christian |
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