![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]()
Wie der Name schon sagt "Vorführwagen", das impliziert, dass das Autohaus jederzeit Zugriff auf den Wagen hat, wenn ein potentieller Kunden ihn sehen oder fahren möchte.
Und dabei ist die 3monatige Zulassung auf das Autohaus, die der Daimler tatsächlich überwacht nur ein kleiner Baustein. Ansonsten würen die Autohäuser ja nur noch günstigere Vorführer verkaufen, auf sich zulassen und sie gleich dem späteren Endkunden zur Verfügung überlassen. |
#2
|
||||
|
||||
![]()
Na ja früher (ist aber wohl schon lange her) funktionierte das ab und zu so noch. Da die Autohäuser aber selber auch nur schwer an Vorführer ran kommen, werden sie keinen dreimonatigen Nutzungsvertrag mir Dir schließen.
__________________
Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|