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#1
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So, zu früh gefreut.
Gerade mit dem BMG telefoniert. Die Aussagen auf der Seite https://www.informationsportal.de/se...-wegen-corona/ stimmen nicht!!! Mit anderen Worten, wir werden wieder ganz offiziell verarscht.
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...:::...Ich würde so gern die Welt verändern, aber Gott gibt mir den Quellcode nicht...:::...
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#2
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Und welche Rechtsgrundlage haben die genannt?
Ich finde nichts gegenteiliges, daß es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung geben soll. |
#3
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§56 Infektionsschutzgesetz
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#4
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Tja, da endet meine Fähigkeit, den Gesetzestext zu verstehen....
https://www.osborneclarke-arbeitsrec...r-arbeitgeber/ Zitat:
Zitat:
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Zitat:
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Zitat:
Wenn man erkrankt ist, zählt wohl das EFZG und das Infektionsschutzgesetz ist außen vor... |
#5
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Der Spaß geht weiter:
Habe mir den §56 noch einmal genau durchgelesen. Mir ist aufgefallen, dass sie immer nur von Entschädigung sprechen, aber nicht von Lohngeldfortzahlung, was ja im Krankheitsfall normal ist. Also nochmal das BMG angerufen, diesemal eine Kollegin dran, die besser informiert war. Hätte die Person, einen Krankenschein vom Arzt gehabt, wäre alles kein Problem. Amtsärztin bei uns sagte aber der Nachweis vom Amt gilt wie ein Krankenschein. So, wie bekommt man in Deutschland, wegen Desinformation der Ämter, nachträglich einen Krankenschein? Gar nicht!!
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#6
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Also unsere Ärztin hat sofort bei dem PCR Test nen Krankenschein gegeben. In dem anderen Fall geht es um die Entschädigung für die AG. Und die fällt bei ungeimpften weg. Aber wie gesagt das hat nichts mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Das hatte auch sofort eine Anwältin auf Anwalt.de klargestellt.. also Krankenschein holen wenn es noch nicht zu spät is und gut. Ansonsten is es Lehrgeld..
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#7
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Achso. Auch Kontaktperson bekommen nen Krankenschein.. man hat ja Kopfschmerzen.. 🤪
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#8
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Meine Frau hatte auch keinen Krankenschein, sondern nur den Schriebs vom Gesundheitsamt, daß ihr PCR-Test positiv war.
Das hat der Arbeitgeber akzeptiert. Allerdings ist sie auch vollständig geimpft, falls das nun wieder einen Unterschied machen sollte ![]() Aber sie war eindeutig nicht in Quarantäne, sondern in Absonderung wegen Erkrankung... |
#9
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Nunja, wir müssen es als Lehrgeld abtun.
Damit hat alles seine Bestätigung. Glaube nicht alles, was Ämter sagen, sondern finde die Wahrheit selbst. Nun geht sie wieder hochmotiviert auf Coronastation......
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#10
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Eigentlich hätte Sie auch in Quarantäne gemusst. Zumindest is das bei uns im Kreis so. JEDER der positiv ist muss in Quarantäne. Wobei worin is der Unterschied zwischen Quarantäne und Absonderung? |
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