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Alt 11.12.2021, 11:00
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
Es wurd eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen beschlossen worden.


Das ist kein Impfzwang! Jeder kann sich auch hier frei entscheiden, ob er sich impfen lässt.
Lächerlich, natürlich ist das für viele ein Zwang. Wer kann ohne arbeiten zu gehen leben?

Frei nach dem Motto, "Wir zwingen Sie zu nichts, aber wenn Sie sich nicht selbst springen schubsen wir Sie runter. Soll ja niemand sagen wir hätten Sie gezwungen ..."
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  #2  
Alt 11.12.2021, 11:43
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Zitat:
Zitat von Danidog Beitrag anzeigen
Wer kann ohne arbeiten zu gehen leben?

Es wird Dir doch nicht die Arbeit verboten. Nur eben dort, dort wo eine Impfpflicht besteht, darfst Du nicht mehr arbeiten.


Übrigends, wir haben auch noch eine andere Impfpflicht, nämlich die gegen Masern. Auch diese Entscheidung ist den verantwortlichen Eltern freigestellt.

Kinder, die nicht geimpft sind, dürfen allerdings nicht die Schule besuchen.


Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.
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  #3  
Alt 11.12.2021, 11:47
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"...sich wegen häufigen Schutzversagen"


Es wurde nie gesagt, dass geimpfte Menschen gegen Covid geschützt sind und sich nicht infizieren können.
Die Impfstoffhersteller haben bisher nur garantiert, dass bis zu einer bestimmten Quote schwere Erkrankungen und intensivmedizinische Betreuung vermieden werden können.
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  #4  
Alt 11.12.2021, 11:51
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
"...sich wegen häufigen Schutzversagen"


Es wurde nie gesagt, dass geimpfte Menschen gegen Covid geschützt sind und sich nicht infizieren können.
Die Impfstoffhersteller haben bisher nur garantiert, dass bis zu einer bestimmten Quote schwere Erkrankungen und intensivmedizinische Betreuung vermieden werden können.



Und auch das stimmt nicht Purple!
Wie ich schon vorher, irgendwo hier samt Quelle, gepostet habe hat man ganz am Anfang der Impfungen gesagt, das man sich mit der Impfung sich selbst vor einer Ansteckung schützt!
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Beste Grüße

David :-)

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  #5  
Alt 11.12.2021, 14:06
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
"...sich wegen häufigen Schutzversagen"


Es wurde nie gesagt, dass geimpfte Menschen gegen Covid geschützt sind und sich nicht infizieren können.
Die Impfstoffhersteller haben bisher nur garantiert, dass bis zu einer bestimmten Quote schwere Erkrankungen und intensivmedizinische Betreuung vermieden werden können.
Unser aktueller Gesundheitsminister hat genau das behauptet, wenn auch nur die Reden von 1 bis 2 Jahren war. Tatsächlich ist der Schutz überhaupt nur bedingt und auch dieser unzureichende Schutz reicht nur für +/- 6 Monate, wenn überhaupt!
Mich für oder gegen diesen unzureichenden Schutz zu entscheiden kann und muss einzig und allein meine Entscheidung sein!
Mir eine diesbezügliche Entscheidung aufzuzwingen, genau das macht man aktuell, wäre/ ist diktatorisch!
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Gruß aus OWL
Helmut


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  #6  
Alt 11.12.2021, 11:48
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
Es wird Dir doch nicht die Arbeit verboten. Nur eben dort, dort wo eine Impfpflicht besteht, darfst Du nicht mehr arbeiten.


Übrigends, wir haben auch noch eine andere Impfpflicht, nämlich die gegen Masern. Auch diese Entscheidung ist den verantwortlichen Eltern freigestellt.

Kinder, die nicht geimpft sind, dürfen allerdings nicht die Schule besuchen.


Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.

Und ZACK, da ist er wieder: der heimliche IMPFZWANG.
Lass Dein Kind nicht Impfen und Du wirst zur Kasse gebeten, da es nicht zur Schule darf.


Es ist dasselbe wie bei den Berufstätigen. Der Einzelahndel hat als Kunde die 2G Regel, wie ist es denn als Angestellter dort im Moment? 2G, 2G+, 3G oder absolut egal was?!?!
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  #7  
Alt 11.12.2021, 11:51
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"...wie ist es denn als Angestellter dort im Moment?"


Am Arbeitsplatz gilt aktuell die 3G-Regel.



Die neuen 3G-Regeln sind am Mittwoch, den 24. November 2021, in Kraft getreten. Laut Gesetz sollen die Maßnahmen am 19. März 2022 enden, können aber maximal um drei Monate verlängert werden.
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  #8  
Alt 11.12.2021, 11:57
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Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.
Solche juristischen Spitzfindigkeiten liegen mit fern, für mich ist der Unterschied derselbe, wie wenn jemand sagt "Du" oder "Sie" A******ch? Für mich gibt es keinen. Gibt es den vielleicht bei einer Beamtenbeleidigung?

Es ist doch letztendlich egal wie man es nennt, 2G am Arbeitsplatz oder irgendwann vielleicht im Supermarkt oder gar auf offener Straße ist nichts weiter wie ein Zwang, wenn auch ein indirekter.

Ich befürchte auch nicht, dass der Doktor mit der Spritze in Begleitung von 2 Soldaten oder Polizisten die Leute "zwangsimpft", nein, das sicher nicht.

Jedoch sind ausgedehnte 2G Regelungen trotzdem ein Zwang, wenn auch ein indirekter. Man könnte es auch Erpressung nennen.

PS: Die Masern Impfung die in der Regel 1x im Leben erfolgen muss/soll, verdient die Bezeichung wenigstens. Im Gegensatz zu einer sich im Halbjahreszyklus wiederholen sollende Gen-Spritze mit unbekannten Langzeitfolgen.
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  #9  
Alt 11.12.2021, 12:23
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Freie und zu akzeptierende Entscheidung, wenn sich jemand gegen eine Impfung ausspricht. Letztendlich leben wir in einem freien und demokratischen Land.


Demokratie heisst aber auch, dass Rechte des Einzelnen zum Schutz der Allgemeinheit eingeschränkt werden dürfen.
"Ich" will ist nicht Demokratie, das ist Egoismus. Ist der Staat nicht verpflichtet vordergründig die Interessen der Allgemeinheit zu schützen? Aktuell dürfte es eine deutliche Mehrheit in unserem Staat für die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geben. Letztendlich zu dem Preis, dass dafür einige Rechte einer Minderheit beschränkt werden müssen.


Was wird denn eigentlich eingeschränkt? Allgemein betrachtet doch nur die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Dir stehen weiterhin alle Recht zu, allerdings darfst Du nicht mehr überall hingehen.

Geändert von purple (11.12.2021 um 12:33 Uhr)
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  #10  
Alt 11.12.2021, 12:40
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Zitat von purple Beitrag anzeigen
Ist der Staat nicht verpflichtet vordergründig die Interessen der Allgemeinheit zu schützen?
Volle Zustimmung, es wäre absolut wünschenswert, wenn sich der Staat mit so rührender Großherzigkeit um die "Interessen der Allgemeinheit" auch bei vielen anderen Problemen die den Leuten unter den Nägeln brennen, kümmern würde wie beim Thema Corona

Da fallen jedem sicher auf Anhieb viele Dinge ein

Aber mal im Ernst, sollte man nicht auch mal hinterfragen, warum man hierzulande Maßnahmen forciert, die es bis jetzt nirgendwo anders in Europa gab bzw. nötig waren?

Aber gut, ich denke Argumente sind genug ausgetauscht. Dieses Jahr und vermutlich auch im nächsten Jahr wird noch nicht entschieden sein, was richtig oder falsch war ...
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