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#1
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Hab's noch nicht schriftlich, aber als Gedankenprotokoll folgende Zusammenfassung:
Zuerst das Positive: rückwirkende Änderung ist NICHT rechtens. Stichtag ist jeweils der Beginn des laufenden Zeitraums für die Festsetzung. Zur eigentlichen Sache: Streitgegenstand war: - Vito Mixto 111 CDI - "lang" - 6 Sitzplätze eingetragen - ohne Trennwand (wobei festgestellt wurde dass diese ohne viel Aufwand eingebaut und entfernt werden kann) - Werkstatteinbau hinten (Sortimo-Regal) - zusätzliche festinstallierte Zurrpunkte für Motorradtransport - Flächenverhältnisse Güter- / Personenbeförderung: ca. 47/53 % Dieses KFZ wird von Zoll und Gericht steuerlich als PKW eingestuft. Die genannten Flächenverhältnisse sind möglicherweise ein Fakt, der zur Bestätigung des Bescheids führte; Leider konnte im Verlauf des Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, wie es denn bei mehr als 50% Fläche zur Güterbeförderung aussähe - so der Fall z.B. mit 5 Sitzplätzen (hinten 2+1 Sitzbank, 1 austragen = ca. 57%) oder beim extralangen Vito! mit 6 Sitzplätzen (=ca. 53%). (die Flächenverhältnisse sind eines der wesentlichen Kriterien lt. KraftStG zur Beurteilung ob LKW oder PKW vorliegt.) - wer da betroffen ist: auf den Versuch würde ich es ankommen lassen. In jedem Fall aber ist eine pauschale Abfrage ">3 Sitzplätze" und "LKW-Zulassung", die automatisch zur steuerrechtlichen Einstufung als PKW führt unzulässig, da in dieser steuerlichen "Sonderfallregelung" in jedem Fall eine Einzelprüfung durchzuführen ist. Bin gespannt, ob diese explizite Nachfrage meinerseits im Urteil Erwähnung findet. AZ nenne ich, wenn veröffentlicht. Vito zu verkaufen ![]() Guter Zustand, Top Ausstattung, macht mir Angebote! |
#2
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Hallo,
ich wollte mal fragen, ob es denn schon ein rechtskräftiges Urteil mit AZ gibt. Auf meinen Widerspruch hat der Zoll gar nicht reagiert... |
#3
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![]() Zitat:
Moin so schnell antworten die nicht bei mir hat sich der Zoll nach 6 Monaten zu dem Widerspruch geäußert |
#4
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Ok, da danke ich dir erstmal für die Info. Vielleicht lässt sich ja dann mit bestehenden Urteilen besser argumentieren
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#5
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Hallo, ich habe einen Mixto kompakt, 5 Sitzplätze.
Hat schon jemand 1 Sitz entfernt (Anbausitz), und dann die LKW Besteuerung bekommen? Gibt es schon verwertbare Urteile? Eigentlich gehört doch die Mitte zwischen Fahrer u Beifahrer auch zum Laderaum, da kann ja niemand sitzen. Gruß DEDEL |
#6
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interessante Frage. ich lass mir gerade Bleche machen um die Sitzbankhalter rauszuschrauben und durch Bleche zu ersetzen. dann trägt eines der bekannten Prüffinstitute die Bemerkung unter 22 aus. danach kann die Zulassungsstelle die Papiere ändern. und der Zoll erstattet zurück.
ich hab das Blech mal angehängt. In Der ZIP sind die CAD Formate für die Laserbude des Vertrauens. Befestigt wird das ganze mit z.B. M10x70 Senkkopf oder Linsenkopf. Ich schreib wenn´s erledigt ist. nochmal. Geändert von goodgroove (03.09.2019 um 12:34 Uhr) |
#7
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Servus!
Nachdem ich schon fast gehofft hatte, evtl. durchs Netz zu rutschen, hats mich dann tatsächlich auch erwischt! Diese #?%€@!!!!!! Weil ich die Sache von Anfang an mitverfolgt hab, habe ich mich damit abgefunden, da mit dem kompakten Mixto mit 4/5 Sitzplätzen die Sachlage ja relativ eindeutig ist. Aaaber ![]() ![]() Nun meine Fragen: 1. Darf ich mir etwa Hoffnungen machen? 2. Bin ich schon Jahrelang illegal mit mehr als einem Mitfahrer unterwegs? (Weil in dem Fall müssad ich sofort ind Kirch zum beichtn!) 3. Muss ich im Falle eines Widerspruches generell „vorfahren“, oder reicht in irgend einer Weise der Abgleich mit dem Kfz-Schein? Danke für Antworten! Gruß, Stefan! |
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