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  #1  
Alt 04.04.2019, 05:17
icegregor
Gast
 
icegregor´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
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Hab's noch nicht schriftlich, aber als Gedankenprotokoll folgende Zusammenfassung:

Zuerst das Positive: rückwirkende Änderung ist NICHT rechtens. Stichtag ist jeweils der Beginn des laufenden Zeitraums für die Festsetzung.

Zur eigentlichen Sache:
Streitgegenstand war:
- Vito Mixto 111 CDI
- "lang"
- 6 Sitzplätze eingetragen
- ohne Trennwand (wobei festgestellt wurde dass diese ohne viel Aufwand eingebaut und entfernt werden kann)
- Werkstatteinbau hinten (Sortimo-Regal)
- zusätzliche festinstallierte Zurrpunkte für Motorradtransport
- Flächenverhältnisse Güter- / Personenbeförderung: ca. 47/53 %


Dieses KFZ wird von Zoll und Gericht steuerlich als PKW eingestuft.


Die genannten Flächenverhältnisse sind möglicherweise ein Fakt, der zur Bestätigung des Bescheids führte;
Leider konnte im Verlauf des Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, wie es denn bei mehr als 50% Fläche zur Güterbeförderung aussähe - so der Fall z.B. mit 5 Sitzplätzen (hinten 2+1 Sitzbank, 1 austragen = ca. 57%) oder beim extralangen Vito! mit 6 Sitzplätzen (=ca. 53%).
(die Flächenverhältnisse sind eines der wesentlichen Kriterien lt. KraftStG zur Beurteilung ob LKW oder PKW vorliegt.) - wer da betroffen ist: auf den Versuch würde ich es ankommen lassen.


In jedem Fall aber ist eine pauschale Abfrage ">3 Sitzplätze" und "LKW-Zulassung", die automatisch zur steuerrechtlichen Einstufung als PKW führt unzulässig, da in dieser steuerlichen "Sonderfallregelung" in jedem Fall eine Einzelprüfung durchzuführen ist.
Bin gespannt, ob diese explizite Nachfrage meinerseits im Urteil Erwähnung findet.

AZ nenne ich, wenn veröffentlicht.



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Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag:
  #2  
Alt 02.06.2019, 09:57
Skoell Skoell ist offline
Vrischling
 
Registriert seit: 14.04.2014
Ort: DD
Vahrzeug: Vito Mixto
Baujahr: 2013
Motor: 2.2 CDi 116 | OM651 | 4x4
Skoell´s Fotoalbum
Beiträge: 98
Standard

Hallo,


ich wollte mal fragen, ob es denn schon ein rechtskräftiges Urteil mit AZ gibt.


Auf meinen Widerspruch hat der Zoll gar nicht reagiert...
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  #3  
Alt 02.06.2019, 11:23
Benutzerbild von Transporter3.0CDI
Transporter3.0CDI Transporter3.0CDI ist offline
ErVahrener Nutzer
 
Registriert seit: 29.11.2014
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Vahrzeug: VITO Kastenwagen 122 CDI
Baujahr: EZ.01.2013
Motor: V6 3.0CDI 224PS
Transporter3.0CDI´s Fotoalbum
Beiträge: 283
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Zitat:
Zitat von Skoell Beitrag anzeigen
Hallo,


ich wollte mal fragen, ob es denn schon ein rechtskräftiges Urteil mit AZ gibt.


Auf meinen Widerspruch hat der Zoll gar nicht reagiert...

Moin
so schnell antworten die nicht
bei mir hat sich der Zoll nach 6 Monaten zu dem Widerspruch geäußert
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  #4  
Alt 03.06.2019, 18:46
Skoell Skoell ist offline
Vrischling
 
Registriert seit: 14.04.2014
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Vahrzeug: Vito Mixto
Baujahr: 2013
Motor: 2.2 CDi 116 | OM651 | 4x4
Skoell´s Fotoalbum
Beiträge: 98
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Ok, da danke ich dir erstmal für die Info. Vielleicht lässt sich ja dann mit bestehenden Urteilen besser argumentieren
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  #5  
Alt 03.07.2019, 20:23
Dedel100
Gast
 
Dedel100´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard Mixto

Hallo, ich habe einen Mixto kompakt, 5 Sitzplätze.
Hat schon jemand 1 Sitz entfernt (Anbausitz), und dann die LKW Besteuerung bekommen?
Gibt es schon verwertbare Urteile?
Eigentlich gehört doch die Mitte zwischen Fahrer u Beifahrer auch zum Laderaum, da kann ja niemand sitzen.

Gruß DEDEL
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  #6  
Alt 03.09.2019, 12:23
goodgroove goodgroove ist offline
Rookie
 
Registriert seit: 09.12.2015
Ort: Leipzig
Vahrzeug: Vito Mixto 639.306 4x4
Baujahr: 2011
Motor: 2,2 CDI 116 OM651 Automatik
goodgroove´s Fotoalbum
Beiträge: 13

Leipzig -[Deutschland]- L Leipzig -[Deutschland]- V 6 3 9
Standard

interessante Frage. ich lass mir gerade Bleche machen um die Sitzbankhalter rauszuschrauben und durch Bleche zu ersetzen. dann trägt eines der bekannten Prüffinstitute die Bemerkung unter 22 aus. danach kann die Zulassungsstelle die Papiere ändern. und der Zoll erstattet zurück.
ich hab das Blech mal angehängt.
In Der ZIP sind die CAD Formate für die Laserbude des Vertrauens.
Befestigt wird das ganze mit z.B. M10x70 Senkkopf oder Linsenkopf.

Ich schreib wenn´s erledigt ist. nochmal.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf Ersatz A6399500074.pdf (24,7 KB, 6x aufgerufen)
Dateityp: zip Ersatz A6399500074.zip (44,2 KB, 2x aufgerufen)

Geändert von goodgroove (03.09.2019 um 12:34 Uhr)
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  #7  
Alt 03.09.2019, 14:05
Wuidara
Gast
 
Wuidara´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Servus!

Nachdem ich schon fast gehofft hatte, evtl. durchs Netz zu rutschen, hats mich dann tatsächlich auch erwischt! Diese #?%€@!!!!!!

Weil ich die Sache von Anfang an mitverfolgt hab, habe ich mich damit abgefunden, da mit dem kompakten Mixto mit 4/5 Sitzplätzen die Sachlage ja relativ eindeutig ist.

Aaaber jetzt habe ich meinen Schein spaßeshalber gerade mal wieder studiert und siehe da bei S.1 steht eindeutig 2!

Nun meine Fragen:
1. Darf ich mir etwa Hoffnungen machen?
2. Bin ich schon Jahrelang illegal mit mehr als einem Mitfahrer unterwegs?
(Weil in dem Fall müssad ich sofort ind Kirch zum beichtn!)
3. Muss ich im Falle eines Widerspruches generell „vorfahren“, oder reicht in irgend einer Weise der Abgleich mit dem Kfz-Schein?

Danke für Antworten!

Gruß, Stefan!
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