![]() |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Da bin ich auf das Urteil gespannt. Schön, wenn Du weiter berichten würdest.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
|
|||
|
|||
![]()
Da bin ich auch gespannt - das ist ja wirklich vielschichtig, was da zu klären ist.
Das ist so eine Sache, die man wirklich auf die höchste Ebene treiben müsste, um ein für alle mal die Fragen zu klären, ob die Behörden 1. willkürlich einmal getroffene Festlegungen ändern dürfen und ob zweitens die Formulierung, dass eine rückwirkende Besteuerung für bis zu vier Jahre zulässig sei, wirklich rechtskonform ist |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Hab's noch nicht schriftlich, aber als Gedankenprotokoll folgende Zusammenfassung:
Zuerst das Positive: rückwirkende Änderung ist NICHT rechtens. Stichtag ist jeweils der Beginn des laufenden Zeitraums für die Festsetzung. Zur eigentlichen Sache: Streitgegenstand war: - Vito Mixto 111 CDI - "lang" - 6 Sitzplätze eingetragen - ohne Trennwand (wobei festgestellt wurde dass diese ohne viel Aufwand eingebaut und entfernt werden kann) - Werkstatteinbau hinten (Sortimo-Regal) - zusätzliche festinstallierte Zurrpunkte für Motorradtransport - Flächenverhältnisse Güter- / Personenbeförderung: ca. 47/53 % Dieses KFZ wird von Zoll und Gericht steuerlich als PKW eingestuft. Die genannten Flächenverhältnisse sind möglicherweise ein Fakt, der zur Bestätigung des Bescheids führte; Leider konnte im Verlauf des Verfahrens keine Aussage darüber getroffen werden, wie es denn bei mehr als 50% Fläche zur Güterbeförderung aussähe - so der Fall z.B. mit 5 Sitzplätzen (hinten 2+1 Sitzbank, 1 austragen = ca. 57%) oder beim extralangen Vito! mit 6 Sitzplätzen (=ca. 53%). (die Flächenverhältnisse sind eines der wesentlichen Kriterien lt. KraftStG zur Beurteilung ob LKW oder PKW vorliegt.) - wer da betroffen ist: auf den Versuch würde ich es ankommen lassen. In jedem Fall aber ist eine pauschale Abfrage ">3 Sitzplätze" und "LKW-Zulassung", die automatisch zur steuerrechtlichen Einstufung als PKW führt unzulässig, da in dieser steuerlichen "Sonderfallregelung" in jedem Fall eine Einzelprüfung durchzuführen ist. Bin gespannt, ob diese explizite Nachfrage meinerseits im Urteil Erwähnung findet. AZ nenne ich, wenn veröffentlicht. Vito zu verkaufen ![]() Guter Zustand, Top Ausstattung, macht mir Angebote! |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob es denn schon ein rechtskräftiges Urteil mit AZ gibt. Auf meinen Widerspruch hat der Zoll gar nicht reagiert... |
#5
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Moin so schnell antworten die nicht bei mir hat sich der Zoll nach 6 Monaten zu dem Widerspruch geäußert |
#6
|
|||
|
|||
![]()
Ok, da danke ich dir erstmal für die Info. Vielleicht lässt sich ja dann mit bestehenden Urteilen besser argumentieren
|
#7
|
|||
|
|||
![]()
Hallo, ich habe einen Mixto kompakt, 5 Sitzplätze.
Hat schon jemand 1 Sitz entfernt (Anbausitz), und dann die LKW Besteuerung bekommen? Gibt es schon verwertbare Urteile? Eigentlich gehört doch die Mitte zwischen Fahrer u Beifahrer auch zum Laderaum, da kann ja niemand sitzen. Gruß DEDEL |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|