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#1
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So, heute mit dem zollamt telefoniert und Ende Februar einen vermessungstermin verabredet. Danke für den vorstehenden Link zum Messen.
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#2
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Habe heute mit dem Zoll telefoniert, die erste Bearbeiterin meinte, da liegt ein Fehler vor, der Zweite sagte dann als *im Brief steht sitzpläte bis maximal 6 und deswegen kam dieser bescheid, nur läuft es wohl darauf hinaus, das der Zoll verlang, das diese Befestigungen entfernt werden und ich das vom Tüv eintragen lassen muss das das Fahrzeug nur 2 Sitzplätze hat, unter diesen Bedingungen ist es wieder möglich LKW Steuer zu zahlen.
Für mich eine bodenlose Frechheit. Ich werde mal beim KBA anrufen was die dazu sagen. |
#3
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Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#4
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Falsch, laut Zoll gibt es eine Software wonach ALLE bisherigen LKW, selbst Sprinter und Crafter mit mehr als 3 Sitzplätzen ein Schreiben bekommen das diese Fahrzeuge als PKW besteuert werden, Aussage vom Zoll !! Sobald im Brief ein Vermerk ist Sitzplätze max. 6, geht dieses Schreiben raus. Die Bearbeitung kann momentan auch sehr lange dauern, da sich darüber natürlich jeder beschwert.
Nun bin ich mal auf die Unternehmer gespannt die für Ihre 20 Fahrzeuge große Flotte mal eben 20000€ Steuern nachzahlen. Ich jedenfalls nutze nun meine Verkehrsrechtsschutzversicherung und klage gegen diesen Schwachsinn. Achso das KBA kann da übringens nichts machen, solche Anfragen bekommen die auch sehr oft, allerdings arbeiten Verkehrsamt und Finanministerium in der Hinsicht nicht zusammen, Aussage KBA. Also unterm Strich wird hier der kleine Mann nochmal richtig gemolken. |
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#5
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Ein Mixto kompakt fällt hier wahrscheinlich durch, beim EL sieht das dagegen wieder anders aus und dazu kommt auch die Art der Nutzung dazu. Wofür braucht eine "Privatperson" einen Lkw?
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#6
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Nö selbst mein EL ham se als PKW besteuert..
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#7
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Dass sie es gemacht haben muss nicht zwingend richtig sein!
Die Länge vom Fahrpedal bis Ende Rückbank muss kürzer sein als die Länge Ende Rückbank bis Hecktür und die Laderaumbreite ohne Radkästen muss grösser sein als die Sitzraumbreite zwischen den Armlehnen - so weit meine Info. Wenn Zweifeln bestehen sollte man einen Einspruch einlegen und das Fahrzeug vom Zoll vermessen lassen.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#8
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![]() Das kann ich dir sagen: mit dem Vito befördere ich alle Sachen, die ich im A6 nicht unterkriege: Materialien für den Hausbau, Viehfutter und Sachen wenn ich den Weihnachtsmarkt beliefere - wenn ich in den Urlaub oder einkaufen oder mit der Familie sonstwohin fahre, dann nehme ich unseren PKW, weil das bequemer und wirtschaftlicher ist... |
#9
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![]() Zitat:
Und weil man an der Tanke keine zwei verschiedene Steuersätze für Diesel abrechnen kann zahlt der dieselfahrende Pkw-Fahrer einen erhöhten Kfz-Steuersatz für diesen Antrieb. Der niedrigere Steuersatz auf Diesel ist somit ebenfalls nur für gewerbetreibende Dieselfahrer bestimmt.
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
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#10
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![]() Zitat:
Das glaub ich nicht, dass die Anzahl der Sitze Quatsch ist. Das Zoll Amt sieht das anderst. Leider so..... die Anzahl der Sitze die zulässige Höchstgeschwindigkeit die Ladefläche (sollte mehr als 50 Prozent der Gesamtfläche betragen) das Gewicht, das zugeladen werden darf (Nutzlast sollte höher als 40 Prozent der Gesamtlast sein) Eigenschaften von Fahrgestell und Motorisierung Ausstattung des Fonds (Sitze, Sicherheitsgurte, Fenster) Trennung zwischen Lade- und Fahrgastraum
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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