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#21
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Da steht genau das drin, was die Verwaltungsfachangestellte glaubt, vom alten Führerschein abgelesen zu haben...!
Je nach Tagesform kann da auch schon mal etwas verschludert werden...! Entsprechende Fälle sind mir bekannt...! - ![]() Gruss Nico |
#22
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Im Fahrerlaubnisregister (dieses wird beim KBA in Flensburg geführt) sind die Daten aus den dezentral geführten Führerscheindateien der regionalen Führerscheinstellen enthalten (sofern diese schon dort erfasst worden sind). Das sind die amtl. Daten, die auch als so genannte Führerscheinakte bei den Führerscheinstellen vorliegen und geführt werden. Beim Einstellen der Führerscheindaten in die elektronische Zentraldatei werden die Daten nicht von "alten" Führerscheinen abgeschrieben. Die Führerscheine liegen den Behörden überhaupt nicht vor, sondern befinden sich in der Brieftasche des jeweiligen Inhabers.
Somit ist eine Fehlübertragung auf diesem Wege nicht möglich. Sollte es bei einem Abgleich der Daten (zentrale elketronische Datei und Führerscheinakte bei den Führerscheinstelle) zu abweichenden Eintragungen gekommen sein, so sind die bei den Füherscheinstelle vorliegen Daten verbindlich. So verhält es sich auch, wenn unterschiedlichen Daten in dem Führerscheindokument und der Führerscheindatei festgestellt werden. Belastbar und verbindlich sind in diesem Falle auch nur die Daten der Führerscheinstelle, nicht die in dem Führerscheindokument eingetragenen Daten. Die Behörde wird sich in diesem Fall auf einen fehlerhaften Verwaltungsakt (Ausstellung des Führerscheindokumentes) berufen und diesen Fehler dann bereinigen. Eingetragen in das Fahrerlaubnisregister werden die Daten aller neu ausgegebenen Führerscheine. Sukzessiv werden aber auch alle Daten der bereits ausgegebenen Führerscheine dort erfasst (vom alten grauen Lappen über den rosa EU-Führerschein bishin zu den Kartenführerscheinen). Einen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde als verlustig anzuzeigen obwohl dieses so nicht zutreffend ist, könnte einen Straftat begründen. Das ist davon abhängig, ob die Verwaltungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung pp. bei der Verlustanzeige abverlangt (wird von den Behörden unterschiedlich gemacht). In so einem Fall wäre es dann nämlich eine falsche Versicherung an Eides statt und strafbar. |
#23
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Theorie und Praxis:
http://www.verkehrsportal.de/board/i...howtopic=52838 http://www.verkehrsportal.de/board/i...ntry1056817660 - ![]() Gruss Nico Geändert von princeton1 (20.09.2018 um 00:30 Uhr) |
#24
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Ich nicht
![]() ![]() Zitat:
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#25
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![]() Zitat:
Was weg ist ist weg, was wieder auftaucht... |
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Stichworte |
Kl. 3 Kl. 2 Recht EU |
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