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Alt 19.09.2018, 09:22
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Korsar Korsar ist offline
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Hallo,

ZITAT: " Dafür sollte man die Zusatzzahl 79.06 für BE eintragen lassen"


habe gerade mal schnell nachgeschaut, die 79.06 sind bei BE bei mir in Spalte 12 eingetragen, hat die Dame vom Amt automatisch gemacht.
Habe ich das richtig verstanden, dass dann die 1m Achsabstand Regelung obsolet ist? - das wäre ja ggf. mal sogar ein richtiger Vorteil des neuen Führerscheins.

Ein Nach- / Vorteil des neuen ist, das bei einer Kontrolle die Beamten den Inhalt des neuen direkt abfragen können, der alte Graue war wohl nicht zentral gespeichert, wenn man ihn (wie ich eigentlich immer) nicht dabei hatte war das die 2 x die ich in meiner Autofahrerlaufbahn kontrolliert worden bin eine (klitze-) kleine Diskussion aber immer ohne Folgen.
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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  #2  
Alt 19.09.2018, 10:15
xiszone
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Zitat:
Zitat von Korsar Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden, dass dann die 1m Achsabstand Regelung obsolet ist? - das wäre ja ggf. mal sogar ein richtiger Vorteil des neuen Führerscheins.
Genau, die Regelung ist nicht mehr relevant wenn man BE hat. Daher bietet BE den Vorteil, dass man nicht mehr auf Einachser beschränkt ist. Ohne den Zusatz 79.06 darf man allerdings keinen Anhänger ziehen, der eine zulässige Gesamtmasse über 3,5t hat. Das kommt aber deutlich seltener vor als die 3 Achsen Einschränkung. Nicht viele PKW haben eine entsprechende Bremsanlage für LKW Anhänger um diese überhaupt ziehen zu dürfen. Damit ist 79.06 nicht so wichtig, aber definitiv ein Nice-to-have.
Ansonsten sind Klasse 3 und BE im Bezug auch Anhängerbetrieb gleich.
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  #3  
Alt 19.09.2018, 15:04
dietmar dietmar ist offline
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Siegburg -[Deutschland]- SU Siegburg -[Deutschland]- SU 1 1 2 3
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Wat seid ihr hier alles für alte Säcke
Hab meine Klasse 2 mit knappen 52 (also innerhalb der 2 Jahresfrist nach 50) einmal verlängert, dann in den 5 Jahren danach nicht einmal gebraucht, jetzt hab ich die Lizenz nicht mehr verlängert. War mir zu ****. Wenn ich ihn nochmal brauchen sollte muß ich eben nochmal neu verlängern.
"Sie können den Antrag auf Verlängerung zu den gleichen Bedingungen auch dann stellen, wenn die Fristen und Führerschein-Klassen bereits abgelaufen sind (Erteilung nach Fristablauf)."
Allerdings nicht ewig:
"Sollte die Gültigkeit und die Fristen schon sehr lange abgelaufen sein (z. B. 10 Jahre), müssen Sie unter Umständen die Fahrerlaubnisprüfung noch mal ablegen."
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  #4  
Alt 20.09.2018, 09:14
xiszone
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Zitat:
Zitat von dietmar Beitrag anzeigen
Wat seid ihr hier alles für alte Säcke
Ich nicht bin erst 30

Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
Einen Führerschein bei der Verwaltungsbehörde als verlustig anzuzeigen obwohl dieses so nicht zutreffend ist, könnte einen Straftat begründen. Das ist davon abhängig, ob die Verwaltungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung pp. bei der Verlustanzeige abverlangt (wird von den Behörden unterschiedlich gemacht). In so einem Fall wäre es dann nämlich eine falsche Versicherung an Eides statt und strafbar.
Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.
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  #5  
Alt 20.09.2018, 15:59
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Zitat:
Zitat von xiszone Beitrag anzeigen
Ich nicht bin erst 30



Wer will denn nachweisen, dass ich den Führerschein nicht als verlustig geglaubt habe und nun wieder gefunden habe. Meine Prüfbescheinigung von der Mofa zum Beispiel. Ich habe keine Ahnung ob ich das Teil noch habe oder nicht, würde ich also bei Bedarf verlustig melden. Wenn ich nun irgendwann das Haus meiner Eltern ausräume und dort hinter nem Schrank den Wisch finde ist er ja gar nicht verlustig. Da ich aber davon ausgegangen bin, hat das keinerlei rechtliche Folgen. Wenn ich dagegen behaupten würde, dass der Hund den Zettel ge******n hat oder ich ihn verbrannt habe, sieht die Sache wieder anders aus.
Nun, es spricht ja nichts dagegen wenn Du den alten Lappen wiederfindest, hab meinen auch nach über 10 Jahren wieder gefunden, bzw. ist meine Brieftasche die verlustig gegangen ist wieder gefunden worden und die nette Polizei rief mich an und brachte sie mir sogar vorbei, aber ich denke, das man das Dokument als gefunden melden müsste, gegebenesfalls es Lochen zu lassen bzw. als nicht mehr gültig erklären lassen.

Was weg ist ist weg, was wieder auftaucht...
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