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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ich würde gar nichts machen, klar hat er betrogen und man ist sauer weil man über den Tisch gezogen wurde.
Bringt es wirklich was zu streiten und was kommt dabei raus ausser noch mehr Ärger und Frust. Wenn das Auto ok ist habt ihr doch keinen schlechten Schnitt gemacht, TÜV neu, Bremsen neu und noch 400,- runtergehandelt. Die 50.000 km mehr auf dem Motor sollte dieser doch ohne weiteres abkönnen. Vielleicht kann man auch das Gespräch suchen und nicht gleich mit dem Anwalt kommen, auch wenn mir klar ist das der anatolische Händler der deutschen Sprache nicht so mächtig ist. Versuch macht klug. |
#2
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Ich verkaufe auch öfters Fahrzeuge im Kundenauftrag ( Quad ) da ich aufgrund Alter etc. da keine Gewährleitung geben kann, da ist das Risioko einfach zu hoch.
Im Kaufvertrag steht da allerdings immer der Auftraggeber, sprich falls mal was ist kann der Käufer immer an den Verkäufer kommen. Ich als Vermittler muss auch die Daten des Verkäufers herausgeben ! |
#3
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![]() Die +50.000Km hatte der Passat aber schon im Jahr 2011... Und nun haben wir 2017... - ![]() |
#4
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ok, dann sind das dann wohl eher 150.000 km oder vielleicht noch mehr, das ändert dann doch alles.
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#5
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Das war doch der eigentliche Knackpunkt was für Nico relevant war, und weniger "Dumm gelaufen" beim Kauf....
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#6
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Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu christiancastro für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Auf die eigentliche Gewährleistung kann ich locker verzichten.
Technisch ist das Fahrzeug auch in solider Verfassung. Aber diese arglistige Täuschung + der Betrug haben einen fiesen Beigeschmack! Der Verkäufer meinte auch noch, dass der Zahnriemen bei Km157.000 gewechselt wurde, und zeigte auf den entsprechenden Aufkleber im Motorraum! "Der hat noch keine 30.000KM runter!" waren seine Worte...! Und wenn der reißt, ist in der Regel ein kapitaler Motorschaden die Folge! - ![]() |
#8
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Vielleicht hätte ja auch schon der Vorbesitzer, ohne es zu wissen einen mit getürkten Tacho gekauft?
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Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt |
#9
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Ich habe auch gerade so nen Fall wo ich meine ehemals eigenen DDR Garagen auf fremden Pachtland den Landeigentümer schenken muss. Is so.. Stichpunkt DDR Garagen. Angeblich ohne Entschädigung usw. Das sind halt Gesetze die unser lieber Vater Staat so macht. Die gute Frau aus dem Fränkischen war der Meinung das Sie den Postbeleg *leicht* fälschen muss damit Sie mir beweisen kann das ich die Kündigung bekommen hätte... Das is versuchter Betrug und dafür wird Sie auch angezeigt. |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
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