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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Das denke ich, hast Du Super gelöst.
Könnst Du als Patent anmelden. Super.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Hätte am Samstag ein Bootskäufer aus Kiel in Essen gebrauchen können. Dem ist es am Berg passiert. Ein Leihwagen mit extra frisch montierter Kupplung und ein riesen Folkeboot auf dem Trailer im Schlepp. Auf dem halben Berg fällt die Kupplung ab und der Trailer mit dem Boot macht sich selbsständig. Schön gerade aus und in der ersten Kurve in einen geparkten Volvo. Am Boot ist nicht so viel passiert. Aber der Volvo ist wohl Schrott.
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#3
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![]() Zitat:
Mfg
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Historie: Transit FT80 V4 2.0(Essex) EZ79; T4 Caravelle 2,5 AAF EZ93; T4 Caravelle (Business) 2,5 TDI 111kW EZ00; Viano CDI 3.0 lang Modell0 EZ10 |
#4
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...wohl eher nicht, aber eine Abreißseil-Befestigung im NL-Style hätte in diesem geschilderten Fall sicherlich geholfen.
![]() Folkeboot auf Trailer. |
#5
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Hallo Frank,
vielen Dank für die Bilder. Was sich mir noch nicht erschlossen hat ist, wo Du den Schäkel fest gemacht hast. Mir ist da unter dem Auto noch nie eine Öse aufgefallen, aber ich habe ja ein "älteres" Modell der abnehmbaren Kupplung.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#6
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Volker,
genau da ist der Unterschied: Ich habe eine feste AHK ab Werk und da ist wie auf dem Bild im Themenstart ein freies Langloch am Kupplungsträger durch den man entweder mühsam ein Abreissseil durchfriemeln kann oder einen solchen Schäkel reinschraubt, der ein Anpicken deutlich erleichtert. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu FXP für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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Bei abnehmbaren AHKs würde ich das ja alles noch verstehen, aber bei festen? Auf dem letzten Bild in dem Link (caravan....nl) ist die Halterung an der abnehmbaren AHK befestigt und das ist ok? Oder interpretiere ich den Text jetzt falsch? Ich dachte, es ging bei dieser Regelung ursprünglich um abnehmbare AHKs (mit "Schnellverschluss"), aber auch aufgrund der Bilder könnte man meinen, es soll verhindert werden, das im Fall der Fälle, das Bremsseil (auf wundersame Weise) incl. Zugma.ul von der Kupplung springt!? Es gibt auch abnehmbare AHKs, die diese zusätzliche Öse am abnehmbaren Teil angegossen haben..eigentlich auch etwas sinnfrei (vielleicht nicht nach dem Gesetz, aber vom Menschenverstand her).
Bei meiner festen AHK ist der Kugelkopf/-hals fest mit dem Prallträger verschweißt. Eine zusätzliche Öse habe ich auch nicht. Soll ich jetzt etwa eine Öse anschweißen - was vom Gestz her, im Fall der Fälle, unschön ausgehen kann; solch eine tolle Klemme dran schrauben oder gleich eine Halterung an/um den Prallträger schrauben (und die Stoßstange bearbeiten)? ![]() ![]() Geändert von ERNSTL (15.06.2016 um 15:21 Uhr) |
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Stichworte |
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz |
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