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Wohnwagen und Camping Alles zum Austausch über Wohnwagen und Camping außerhalb der Marco Polo und Jules Verne. |
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#1
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Sicher...?!?
Bei einer Kontrolle geht die Polizei doch immer vom Schlimmsten aus...!?! Was ich sogar verstehen würde! Sonst würde ja jeder der kontrolliert wird, einfach behaupten, dass z.B der Wohnanhänger "auf keinen Fall" das zulässige Gesamtgewicht erreicht...! Mein Bruder, der beruflich damit zu tun hat, ist auch meiner Meinung! - ![]() |
#2
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Hallo,
aber Achtung das mit dem tatsächlichen Gewicht und dem zGG ist genau anders herum bei der Zulässigkeit der 100 km/h Zulassung. Dort muss man ggf. den Hänger ablasten lassen. Zurück zu dem Airstream. Wie funktioniert das mit der Stützlast 90 - 150 kg denn unser Vau haben, wenn ich mich recht entsinne nur 75 kg oder?
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#3
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Meiner hat 150kg
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#4
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Ich hab 100 kg Stützlast. Hängt von der verbauten AHZV ab.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu rollieexpress für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Ups ich glaube da hatte ich dann doch etwas ziemlich falsches im Hinterkopf -sorry-
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#6
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Ganz sicher...
Und wenn der Anhänger 2.5t zGG hat, wer sagt, daß dann nicht 3t drauf sind? Die Polizei braucht doch in jedem Fall eine Waage. |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Eumeltier für den nützlichen Beitrag: | ||
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Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
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Trailer Assistent von VW | sh911 | Wohnwagen und Camping | 30 | 06.09.2015 18:26 |