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| Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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da gibt es doch sicher einen Betreuer dazu?
Der hat die Antworten. Ganz grundsätzlich wird beim KT erst im Leistungsfall der Anspruch geprüft( siehe Vertragsbedingungen). So mancher Versicherte ist da über- oder auch unterversichert. Krankenversicherung ohne gescheite Betreuung ist nix wert. Gruß Volumaex |
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#2
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Klar gibt es einen Betreuer!
Nur seine Antworten gefallen mir nicht! Ich zahle seit 9 Jahren meine Beiträge für eine klar definierte Absicherung in Höhe x, und nun wird der KT-Satz im Schadensfall sehr einseitig durch den Versicherer auf 29% des Vertragswertes reduziert...! -
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#3
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Zitat:
![]() Da zahlste inzwischen jeden Monat fast 1000,-€ nur in irgendwelche Versicherungen..aber wehe man hat mal was... |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu blondie für den nützlichen Beitrag: | ||
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#4
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Ich liebe Pauschalaussagen. ;-)
Wie so häufig gibt es mindestens zwei Seiten. Einige Kunden wollen oder können einfach nicht (verstehen). Die - häufig wichtigen - Details sind meist kurz nach Abschluss wieder vergessen. [Nicht auf die hier konkrete Anfrage bezogen!] Auch wenn dies m. E. für alle Versicherungen gilt, ist es speziell bei der KV absolut wichtig einen Fachmann an seiner Seite zu haben. Berufsunfähigkeitsversicherung ist ebenso kompliziert und vielschichtig. Und nein, ich halte lange nicht alle Versicherungsvertreter für Geldschneider oder Betrüger und Versicherungsgesellschaften haben sich an die Bestimmungen zu halten. |
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#5
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Schön wäre es,
ich erlebe gerade mal wieder das Gegenteil - glücklicherweise bin ich nur indirekt beruflich betroffen- Das Geschachere und Getrickse würde mich in's Grab oder zumindest an den Rande des Wahnsinns bringen -aber das ist ja Sinn und Zweck der Aktionen. Soll jetzt nicht pauschal gemeint sein auch wenn es sich so anhört. Andere Branchen werden mit Repressionen bis zum Abwinken bedacht aber Versicherungen haben ganz offensichtlich -na sagen wir mal -eine sehr gute Lobby.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
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#6
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Ich hatte beruflich lange Jahre mit Versicherungsgesellschaften zu tun. Kaum eine Sparte ist durch EU-Richtlinien aus Brüssel so stark betroffen wie die Versicherungsbranche. In vielen Fällen zu recht. Diese Richtlinien bestimmen wer Versicherungen vermitteln darf, betreffen u. a. die Aus- und stetige Weiterbildung der Mitarbeiter sowie Dokumentationen der Beratungsgespräche und auch Vorgaben wann welche Produkte den Interessenten überhaupt angeboten werden dürfen.
"Geschachere und Getrickse" gibt es nicht. Alle Bedingungen stehen fest und sind jederzeit nachvollziehbar; ... auch das Kleingedruckte. ;-) Ein kleiner Schwank aus der Praxis: Je nach vermittelten Produkt ist es Vorschrift dem Kunden u. a. ein Produktinformationsblatt und eine Beratungsdokumentation auszuhändigen; teilweise mit Empfangsbestätigung durch Unterschrift. Um Papier zu sparen wurden einige dieser "Angaben/Unterlagen" auf CD gebrannt und den Kunden übergeben. Versehentlich war bei einem Unternehmen eine CD-Charge dabei, bei der die Datenübertragung nicht geklappt hatte. Den Kunden wurden leere CDs ausgehändigt. Nicht ein einziger Kunde hat dies bemerkt. ![]() Dass einige Gesellschaften versuchen im Schadensfall eine Erstattung so lange wie möglich hinauszuziehen ggf. sogar kürzen, ist mir bekannt. Schadensauseinandersetzungen z. B. in der von mir bereits oben erwähnten Berufsunfähigkeitsversicherung werden überwiegend vor Gerichten ausgetragen. Dies hat in Teilen auch etwas mit der unterschiedlichen Bewertung verschiedener Fachleute (z. B. Ärzte) zu tun. Nicht nur beim Abschluss ist eine gute Beratung durch einen absoluten Fachmann erforderlich, auch im Schadensfall ist genau darauf zu achten an wen, wann und wie welche (erforderlichen) Angaben zu machen sind. |
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#7
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Ne, ne Bernd alles ist leider nicht präzise geregelt!
Und da legen die Versicherungsgesellschaften im Leistungsfall ihren "Spielraum" so fest, dass einer dabei gewinnt...! Und das ist gewiss nicht der treue Beitragszahler...! - ![]() In meinem konkreten Fall geht es darum, dass es KEINE gesetzliche oder transparente Bestimmung gibt, die bei einem selbständigen Unternehmer definiert, welche Einkommensbestandteile (z.B Abschreibungen für Abnutzung / Ansparabschreibungen / Steuersparmodelle e.c.t) zur Ermittlung herangezogen werden sollten! - ![]() Gruss Nico |
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