![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
Es gab vor Jahren mal einen Rückruf (bei VW?) wegen abfallender (abnehmbarer) AHKs - also ist das vielleicht doch gar nicht soo abwegig. Das ungebremste Anhänger, die ja meistens durchgängig mit 100km/h Zulassung bewegt werden, gänzlich ohne irgendwelche Sicherung auskommen, ist mir auch ein Rätsel. Aber anscheinend sind 100km/h schnelle 750kg nicht so gefährlich wie 80km/ schnelle 2.500kg.... @kaltec67 - Wie kommst du darauf, dass Anhängerkupplungen nach einem Unfall nicht gewechselt werden? Nach einem Auffahrunfall auf eine feste, bzw. montierte, abnehmbare AHK wird mindestens immer die Kugelstange gewechselt, meistens, je nach Heftigkeit auch noch die Traverse. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu FXP für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
|
||||
|
||||
![]()
Guten Morgen,
hab da noch was im Netz gefunden bei § 41 StVZO. Zitat: http://www.stvzo.de/stvzo/B4.htm#41
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#3
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
Danke für den Verweis auf die gesetzl. Vorschrift. Das dient dazu die Dinge zu versachlichen. Bei der Vorschrift des 41 StVZO kann einem aber schon mal schwindelig werden. Wie viele "wenn dann" Regelungen darin enthalten sind ![]() ![]() Der Abs. 9 ist da noch relativ verständich, wenn man die Regelung in dem Wirrwar denn mal gefunden hat ![]() (Abs. 9)".........die Bremsanlage des Anhängers muss diesen, wenn dieser sich vom ziehenden Fahrzeug trennt, auch bei einer Steigung von 18 vom Hundert und in einem Gefälle von 18 vom Hundert selbsttätig zum Stehen bringen......." Erstes Fazit: dem Gesetzgeber ist es egal wie und wo sich der Anhänger vom Zugfahrzeug trennt entscheiden ist danach nur dass er sich trennt. Ob die Kupplung versagt, der Kugelkopf abreißt / sich löst oder die Deichsel bricht spielt nach dem Wortlaut erst mal keine Rolle. Insofern ist das sogenannte "Abreissseil" welches "nur" über den Kupplungskopf gelegt wird im Fall der Fälle (Abnehmbare AHK war eben doch nicht richtig verriegelt o.Ä.) nicht ausreichend. Nur was tatsächlich ausreichend ist lässt sich zumindest nicht direkt erschließen, wie ist es, wenn das Abreißseil an dem Querträger der AHK hängt und dieser sich komplett löst......ich weiß, ich weiß ![]() Schlussendlich hilft einem doch nur der gesunde Menschenverstand und da würde ich sagen (nicht dass ich für mich in Anspruch nehmen würde einen solchen zu besitzen ![]()
__________________
Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#4
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]()
Nach längerem Recherieren habe ich nun auch die entsprechende EU-Verordung gefunden:
Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von mechanischen Verbindungseinrichtungen für Fahrzeugkombinationen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...53:0138:DE:PDF Um die Sucherei abzukürzen - Seite 27 Absatz 1.5 und 1.5.1 |
Folgender Benutzer sagt Danke zu FXP für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
1.5 Die Hersteller von Halterungen müssen Befestigungspunkte für Hilfskupplungen oder Vorrichtungen vorsehen, die für ein selbsttätiges Anhalten des Anhängers erforderlich sind, falls sich die Hauptkupplung löst. Diese Vorschrift ist Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften von Absatz 5.2.2.9 der UN/ECE-Regelung Nr. 13 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O hinsichtlich der Bremsen) entspricht. 1.5.1 Die Befestigungspunkte für eine Hilfskupplung und/oder ein Abreißseil müssen so angeordnet sein, dass die Hilfskupplung oder das Abreißseil die normale Beweglichkeit der Kupplung nicht einschränken oder die normale Funktion des Auflaufbremssystems nicht beeinträchtigen. Ein einzelner Befestigungspunkte ist innerhalb von 100 mm auf einer senkrechten, durch den Bewegungsmittelpunkt der Kupplung verlaufenden Ebene anzuordnen. Ist dies nicht möglich, sind beiderseits der senkrechten Achse und in gleichem Abstand dazu (max. 250 mm) jeweils ein Befestigungspunkt vorzusehen. Diese(r) Befestigungspunkt(e) ist/sind möglichst weit hinten und oben anzuordnen. Also ist unsere ab Werk verbaute abnehmbare AHK nicht vorschriftsmäßig, wenn diese olle Öse fehlt? Und noch schlimmer: die Holländer haben Recht?! ![]()
__________________
Viele Grüße Henrik Achtung: der oben sichtbare Text ist in der Zeit entstanden, in der er geschrieben wurde. Er könnte in Zukunft als anstößig empfunden werden. Der Autor wurde sozialisiert durch Das A-Team, Pittiplatsch & Schnatterinchen, Otto und Harald Schmidt. Geändert von murphy (20.10.2015 um 11:38 Uhr) |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu murphy für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
|
|||||||||
|
|||||||||
![]() Zitat:
![]() |
#7
|
||||||||||||
|
||||||||||||
![]() Zitat:
Offensichtlich ist das so...die zitierte Verordnung datiert auf Dezember 2006, aber die Bauartgenehmigung der 639er und entsprechender Kupplung ist vermutlich irgendwo in 2003 passiert - also könnt ihr beruhigt weiter so fahren, von Zwangsnachrüstung steht da nämlich nichts. Die - völlig korrekte - Auslegung der Regelung bei der Öse der abnehmbaren V-Klasse 447 Kupplung, lässt bei mir persönlich aber den Sinn dieser Öse anzweifeln. Wenn der Haken tats. abfallen sollte, ist das Abreißseil auch für die Katz... Aber formschön sieht sie aus, die Öse. |
#8
|
||||
|
||||
![]()
Hallo,
eine sogenannte "Designeröse" also.... schöne Form aber leider sinnlos. ![]() Wo bleibt da der Grundsatz: "form follows funktion" PS: und wenn man mit dem Schienbein dran hängen bleibt tut es immerhin schön weh.
__________________
Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
![]() |
Stichworte |
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2) | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Urlaub in die Niederlande | appie | Alles andere | 10 | 28.03.2014 15:03 |
Hallo aus der Niederlande | mb319 | Neue Mitglieder im Forum | 8 | 04.07.2011 21:05 |