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#1
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Was macht ihr denn dann mit dem zu langem deutschem Seil? Das schleift doch dann auf der Straße, wie im ersten Bild zu sehen. Ist das Einhaken nun auch in D zugelassen?? Dann könte man ja das Seil passend kürzen.
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#2
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Das Einhaken des Sicherungsseiles war in D nie verboten...
Und nein, das Seil in dem ersten Bild schleift definitiv nicht auf der Straße, sonst wäre die Ummantelung zumindest irgendwo beschädigt gewesen. |
#3
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Ich bin Dienstag und Mittwoch auf einer Veranstaltung bei Brink. Ich werde das Thema einmal ansprechen. Mal schauen, was der Kupplungshersteller dazu meint.
Lt. Euren Aussagen wäre es im Umkehrschluss ja einem technischen Laien gar nicht mehr möglich, sich mit Anhänger in den Niederlanden zu bewegen. Zum Thema nationales und EU-Recht könnte man Bände füllen.... ![]() Andreas |
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu Andiklos für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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![]() Zitat:
So sieht das bei unserer V Klasse mit abnehmbarer Kupplung aus. Gruß Detlev |
#5
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Hi Detlev,
hast Du die Kupplung falsch herum montiert ???? ![]() ![]() ![]() ![]() Duck und wech ... mfg Stefan |
Folgender Benutzer sagt Danke zu a-fahrer5 für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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![]() Zitat:
Gruß Detlev |
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Stichworte |
Abreißseil, Anhänger, Hollandöse, Nachrüstung, Niederlande, Schweiz |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
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