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#1
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Guten Abend, da kannst Du recht haben, den Namen des Schuldner in der Öffentlichkeit zu nennen ist nicht legitim. Was darf man ins Internet stellen???? Hier ein Beispiel: AW: Was darf man ins Internet stellen? Zitat von Klaus 3500: Was darf man ins Internet stellen?Alles, was erlaubt bzw. nicht verboten ist. Zitat von KLaus 3500: Darf man unter Angabe von Namen und Adressen einer Person Daten und Fakten bezüglich seiner erheblichen finanziellen Schädigung durch diese Person ins Internet stellen1. Eine solche Veröffentlichung ist vom Recht umfaßt, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern, Artikel 5 Grundgesetz; dieses Recht ist nur von den Vorschriften zum Ehrenschutz und den allgemeinen Gesetzen beschränkt. 2. Andererseits gewährt das Grundgesetz jedem die ungehinderte freie Entfaltung seiner Perösnlichkeit, Artikel 2. Daraus wurde ein sogenanntes "allgemeines Persönlichkeitsrecht" erfunden. Dieses Persönlichkeitsrecht ist offenkundig verletzt, wenn jemand (selbst ein höchstgradig krimineller Betrüger) zum Gegenstand einer kritischen öffentlichen Berichterstattung unter Namensnennung gemacht wird. Es wäre jetzt abzuwägen, welches Grundrecht als schwerwiegender angesehen werden müßte. Dies will die Rechtsprechung davon abhängig machen, einen wie guten Rechtfertigungsgrund es für den Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des in öffentlichen "Warnungen" namentlich Genannten gebe. Dies soll sich danach richten, ob die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an der Mitteilung haben kann; dann könnte sich der namentlich Genannte nicht gegen die Nennung seines Namens wehren ( vielleicht gegen die Nennung seiner (Privat-)Anschrift? ( Meines Wissens hatte ein Gericht die Adressangabe dann für erlaubt gehalten, wenn es dafür einen sachlich gerechtfertigten Grund gibt, etwa weil eine Vielzahl Geschädigter (noch) an der Geltendmachung von Ansprüchen gegen einen "Untergetauchten" interessiert sein könnte usw. ) um andere vor der Person zu warnen?Hmm Angenommen, es würde alles sachlich ohne jegliche Beleidigungen formuliert, darf man den anderen dann auch Betrüger nennen, wenn bereits die Polizei gegen denjenigen ermittelt?Wenn die Bezeichnung "Betrüger" als ( vielleicht überspitzt formulierte ) Meinungsäußerung gewertet würde, wäre sie vielleicht noch zulässig. Wenn sie als TATSACHENBEHAUPTUNG angesehen würde, wäre sie als unwahre Behauptung unzulässig, wenn erst/nur die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts ermittelt und/oder Anklage erhoben hat, aber (noch) keine Verurteilung erfolgt ist. Eine WAHRHEITSGEMÄSSE, öffentlich per Internet verbreitete Bezeichnung als (rechtskräftig verurteilter) Betrüger kann als rechtswidrige Persönlichkeitsrechtsverletzung unzulässig sein, wenn es keinen anerkennenswerten Rechtfertigungsgrund dafür gibt, die Verurteilung zu einer Strafe wg. Betrugs publik zu machen ... Aus Zitat: http://www.juraforum.de/forum/t/was-...tellen.296311/ Vielleicht war das Hilfreich.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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Danach wäre die Namensnennung also nicht nur nicht legitim sondern sogar nicht legal.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
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Genau. So sagt es auch das Gesetz.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#4
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Nicht nur Promies oder Politiker können dagegen angehen, auch der normale Bürger.
Das kann auch dazu führen das ein Forum "beschlagnahmt" werden kann, zumindestens der Server samt Inhalt, zzgl. möglicher HomePC und neuerdings auch Smartphone und Tablet. Vermutlich sogar von beiden Seiten... |
#5
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Ok, mittlerweile bin ich im Bilde und meine Frage ist dadurch beantwortet.
Einseits ist das beschämend, andererseits hätte man das vorher gewusst hätte ich dies vor Ort klären können. Gerade auch wenn da mit ein Tablet gewedelt wird und man Online ist... Kopfschüttelnd.... Man sollte bitte auch daran denken das derzeit nur eine Seite gehört wurde, um aber beurteilen zu können müsste man auch die andere hören, wenn sie sich denn meldet. Wenn aber hier eine mögliche Welle entsteht, kann diese aber auch abschrecken. Aber vielleicht tat sich ja ihre Wirkung und übermorgen ist die Überweisung da.... |
Folgende 5 Benutzer sagen Danke zu thw für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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![]() Zitat:
OK, konntest Du die Sache aufklären? So wie ich das verstehe. Das wäre ja Super.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#7
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Kann ich, mache ich aber nicht. Nicht wegen dir, aber es gibt regeln an die ich mich gerne halten möchte.
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#8
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Ich würde wie Nico vorgeschlagen hat auch ein Mahnbescheid erwirken.
Ich hatte 2001 ein Fall bei einem ebay Händler der mir meine bezahlte Ware nicht senden wollte und mir mein Geld nicht zurück geben wollte. Bin zu einem Inkassounternehmen hin und habe dort alles abgegeben, die haben alles weitere geklärt. Du musst bedenken durch so einen Mahnbescheid und Inkassounternehmen kann seine Kreditwürdigkeit drunter leiden, so das er arge Probleme kriegen könnte. Da würde ich bis zum ende gehen, entweder wird er dir das Geld schon zahlen oder es kommt soweit bis was gepfändet wird, kostet dich kein Geld, zahlt der Schuldner. Viel Glück damit und hoffe das es für dich gut ausgeht und du schnell deine Kohle erhältst.
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Gruß Bican |
#9
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Man sollte der Person auch die Möglichkeit geben das Unrecht einzusehen und das Ganze ins Reine zu bringen. Mal abwarten was morgen passiert. |
#10
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Genau das.
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