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#1
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Das geht recht einfach, auch ohne Zulassung der Aufnahme.
Fahrerflucht - Zeugen gibt es ja einige - da machen die Richter im Zivilprozess kein großes Federlesen - 30 Tagessätze zu Zahlen an die jew. Oberjustizkasse und weil´s so gerade so schön läuft gibt´s vom Straßenverkehrsamt für meist noch 3 Monate ohne Pappe gratis dazu. |
#2
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![]() Zitat:
![]() Wenn da der Fläppen mal nicht länger wech ist...!?! Könnte mir vorstellen, dass der Richter meint, dass so ein Typ "ungeeignet" ist für die Teilnahme im Straßenverkehr! Dann muss er ja auch noch die Behandlungskosten + den Materialschaden bezahlen! Ein teurer Emotionsausbruch...! - ![]() Gruss Nico |
#3
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Ich könnte mir vorstellen, dass die Cam Aufnahmen sogar vor Gericht verwertbar sind. Der Filmende hat mehrfach darauf hingewiesen, dass er eine Cam am laufen hat. Damit ist es keine unerlaubte, weil versteckte, Aufnahme.
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Schöne Grüsse Stephan PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten! ![]() Lebensplan: Plan A: Weltherrschaft übernehmen! Plan B: Leute mit Enten bewerfen....... Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........ ![]() Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition.... ...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU ![]() |
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