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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
Na ja, dann wünsche ich mal viel Glück. Da scheint die Rechtslage nicht ganz so klar zu sein. Oder einer der Parteien versucht es mal Kostengünstig. Mag gut gehen, wenn sich beide einig sind. Aber meist hat der Geschädigte das nachsehen. Ist halt eine Schlichtung, dabei können beide Parteien profitieren, oder auch nicht. Recht haben und bekommen ist leider oft eine Geldsache.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#2
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profitieren tun in aller Regel leider nur die Anwälte ...
Termingebühr, Einigungsgebühr, ... ... und der Konzern zahlt seine Anwälte wahrscheinlich nicht nach Gegenstandswert, sondern wahrscheinlich per Monatsgehalt ![]() trotzdem wünsche ich viel Erfolg. Tja und das sein PKW nicht nutzbar war, Ersatzfahrzeug, lässt den Anwalt sicher nochmal den Gegenstandswert anheben (man kann ja mal fordern) ... und beim Vergleich ... upps ... naja, hoffentlich macht er ganz andere Erfahrungen.
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Beste Grüße, Jochen |
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