Zitat:
Zitat von purple
Solange Du so wie abgebildet nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst, will ich Dir zustimmen. Der blaue Gurt reicht im privaten Bereich = auf Deinem Grundstück aus (verkehrsrechtlich, schadensersatzrechtlich kann es aber auch hier anders aussehen). Hier aber doch mal ein Auszug aus der Straßenverkehrsordnung:
§ 22 StVO Ladung:
(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
Die StVO unterscheidet hier nicht zwischen gewerblichem / privatem Transport von Ladung.
Aber wenn Du meinst, dass die Sicherung Deiner Ladung (so wie auf dem Bild abgebildet) ausreichend ist (weil privat), will ich das nicht weiter kommentieren.
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Die StVO ist im gewerblichen Bereich wie für den privaten Nutzer gemeinsam zuständig.
Aber als gewerblich transportierender hast Du zusätzlich die BG "im Nacken", und die *kümmert sich* um LaSi im Falle eines Unfalles.
Dass Nicos Begurtung die Anforderungen des §22 erfüllte, davon gehe ich nach meinen Erfahrungen mit seinen Aktionen einfach mal uneingeschränkt aus.