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#1
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Die Federn sind in der ABE vom 638er enthalten, die brauchen nicht eingetragen zu werden.
Aber LWR ist dann Pflicht, richtig.
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Gruß Reinhard |
#2
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![]() Zitat:
Deswegen auch Prüfkriterium, bei meinem waren im FHZG Schein KAW Federn auf Vorderachse eingetragen , eingebaut aber waren H&R rundherum... Felgen waren nicht eingetragen bei mir und nicht zulässig (traglast) Je nach Rad/Reifen Kombination sind die Federn dann Eintragungspflichtig Sind ja irgendwie "versteckte" Kosten, die man prüfen sollte vor Kauf, ist mir leider damals nicht aufgefallen, musste also erst einmal alles Tüv Konform Rück/Nachrüsten, neue Räder besorgen, LWR Nachrüsten... |
#3
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Die Federn sind nur eintragungspflichtig, wenn das Fahrzeugniveau damit verändert wird ("Tieferlegung"). Wenn Du Federn für Dein Auto bei MB im Ersatzteileverkauf holst, brauchen die definitiv nicht eingetragen werden.
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Gruß Reinhard |
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Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Und schon wieder einer.... | simpson72 | Neue Mitglieder im Forum | 2 | 14.01.2012 10:44 |