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#1
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Wie müsste der Parkplatz ausgeschildert sein, wenn er von 5 - 17 Uhr uneingeschränkt und von 17 - 5 Uhr nur von PKW genutzt werden darf?
Ich würde die Beschilderung eigentlich so deuten ... |
#2
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§ 39 Abs. 3 StVO
"Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind unmittelbar [..] unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht." - würde Deiner Auffassung widersprechen und "tagsüber parken für alle" ergeben.
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Gruß Reinhard |
#3
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![]() Zitat:
VZ 314 (Parken erlaubt) - direkt darunter VZ 1040-30 (zeitliche Beschränkung 5 - 17 Uhr) - direkt darunter VZ 1024-10 (Pkw-Symbol mit dem Zusatz "frei"). Diese Beschilderung würde bedeuten, dass das Parken uneingeschränkt erlaubt ist, allerdings nur in der Zeit von 5 - 17 Uhr, und das Pkw von dieser zeitlichen Beschränkung ausgenommen sind (weil "frei"). Geändert von purple (04.02.2015 um 22:30 Uhr) |
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Was mache ich nun mit meinem Vito mit LKW Zulassung? Darf ich offiziell dort parken?
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