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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
(Zeichen 314 + Zusatz Zeichen 1048-10) Wenn in den KFZ-Papieren deines Womo "PKW" steht, darfst du dort stehen. Sonst nicht. |
#2
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Wieso steht dann auf dem Zusatzzeichen "17-5 Uhr" ?
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Gruß Reinhard |
#3
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nur Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse |
#4
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1048-12 ist garnicht auf dem Bild ?!
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Gruß Reinhard |
#5
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#6
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![]() Zitat:
Ich hol die Übersicht immer raus, wenn die Frage der Polizei kommt "Haben sie das Verkehrszeichen nicht gesehen??" "Doch, gesehen schon, aber nicht verstanden, deswegen schaue ich hier ja nach!" Aufgrund dieses erkennbar bemühten Verhaltens, verantwortungsbewußt am heutigen Strassenverkehr teilzunehmen, wurde ich bislang immer gelobt und durfte immer ohne Sanktionen weiterfahren..... ! ![]() ![]() ![]() PS: Und die ganz harten Ordnungshüter kriege ich spätestens mit dem Angebot "Ich brühe Ihnen jetzt erst mal eine richtig leckere Tasse Cappucino!" ![]() ![]() ![]()
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() Geändert von V6 Mixto Lang (04.02.2015 um 17:39 Uhr) |
#7
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@blondie,
![]() ![]() ![]() Pech gehabt - durchs Raster gefallen
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: | ||
#8
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Vito=Pkw wenn nicht Lkw Eingetragen
Viano = sowieso Pkw MP= Ich habe keinen... Mit Pkw Eintragung im Schein darf man bei dem Schild stehen bleiben, Wohnmobil oder Lkw Eintragung nicht. So lese ich dieses Schild
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Matthias Nie wieder schwarzer Kleinwagen- mit dem V wird man nicht einfach mal übersehen... |
#9
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Ne das ist das LKW Symbol. Ich meine nur wozu zählt der Vito weil der ja nicht *PKW* ist
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#10
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Wie bereits schon mehrfach richtig angeführt handelt es sich hier um das Verkehrszeichen 314 Parken "erlaubt" (§42 Abs.2 StVO) mit den Zusatzzeichen 1048-10 (nur für Pkw) und 1040-30 (Zeitangabe = hier nur während dieser Zeit).
Für andere Fahrzeuge ist das Parken hier ausnahmslos verboten, für Pkw auch bzw. nur außerhalb des angeführten Zeitraumes. Ausschlaggebend für die Bestimmung der Fahrzeugart ist die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II eingetragene Art. |
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