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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Ich sag mal so, sehr schlechte Karten. Erst kommen Gehälter, dann Sozial- und andere Steuer sowie Versicherung, dann die Banken, falls es da ein Kredit gab, dann der Isolvenzverwalter, und dann zum Schluss kommen die Gläubiger, darunter auch meist der Vermieter. Wenn das insolvente Unternehmen keine Vermögenswerte hat, Grndstück/Haus, Fuhrpark, Rücklagen, Inventar, gilt bei einer GmbH der minimale Einlage, 25.000€, wenn sie denn mal da sind. Du kannst mit dem Insolventverwalter gerne reden, das werden viele Gläubiger, aber wenn keine Masse da ist, wirst Du die gleiche Antwort erhalten wie jeder andere: Geduld, oder aber, da ist nichts mehr zum den einen oder anderen Auszuzahlen. Wenn man Glück hat, klein bischen. Was DU machen kannst ist, wenn Beweisbar wäre das der Gf. oder Inhaber schuldhaft gehandelt hat, die Inv. verschleppt hat, sich bereichert hat und das Unternehmen dadurch in die Inv. gegangn ist, kann er persönlich Haftbar gemacht werden, möglicherweise durch Rückzahlung oder Rückgaben (Auto und so). Aber da muß man sich sehr sicher sein das dies zutrifft, sonst kommt der Bumerang zurück- Wir haben bei uns einige Insolvenzen in den 25 Jahren erlebt, und nur wenige wurden sauber abgewickelt, eine sogar mit vollen Ausgleich aller Forderungen, eine andere mit 0€, das tut dann schon weh. Ehrlichweise hab ich die besten Geschäfte als KG gemacht... Aber rede mit dem Verwalter auf alle Fälle um zu lären, wie hoch die Wahrscheinlichkeit da ist, noch was zu bekommen, wieviel und wann. Dann rechne diese "Einnahme" mit den Steuern die Du dafür zahlen must bzw. die DU als Vorsteuer woanders gegenrechnen kannst. Ist das Negativ, solltest Du die Forderung ausbuchen und die die Steuer vom Finanzamt zurückholen, hast wenigstens 19% weniger verlusst... Solltest Du mit einem Steuerberater deines Vertrauen klären, wiewohl auch mit einen Anwalt. |
#2
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da will ich mal meinen Senf dazuschreiben.
ich bin schon mehrfach Gläubiger in Insolvenzverfahren, aber meistens gegen GmbHs und war auch bei verschiedenen Insolvenzeröffnungen bei Gericht. Wenn die GmbH gegen die Du klagst, nichts hat, gehst Du als Gläubiger einfach leer aus. Ich habe etliche vollstreckbare Titel rumliegen, aber Geld habe ich noch nie gesehen ! Da werden zuerst andere bedient wie: - Insolvenzverwalter - Krankenkassen - Finanzamt Du als Handwerker bist der letzte in der Reihe und da ist bekanntlich das Geld alle. Geändert von stadler (08.01.2015 um 07:34 Uhr) |
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#3
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#4
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Nun bin ich im Insolvenzrecht ja nicht besonders firm, aber die Bevorzugung von Krankenkasse, Banken oder Finanzamt ist nicht richtig.
Bevorzugt werden nur diejenigen Gläubiger, die entweder Eigentumsvorbehalte vereinbart (wenn noch etwas zum Aussondern da ist) oder Pfandrechte haben, bzw. entspr. Sicherungsvereinbarungen vereinbart haben. Dann werden noch die Verfahrenskosten bevorzugt bedient ... Der ganze Rest ist als Insolvenzgläubiger quotenmässig gleichberechtigt. Es ist sogar so, dass mit einer 3 Monatsfrist bezahlte Forderungen (auch von Krankenkasse oder Finanzamt) zurückgefordert werden können, wenn hier Gläubiger vor der Insolvenz ungleich bedient worden sind. Problem ist natürlich, dass meist zur Liquiditätserhöhung der gesamte Bestand einer solchen Firma belastet wurde. Dann entsteht natürlich schnell der Eindruck, dass Banken bevorzugt werden. Eben gerade wegen der geringen wahrscheinlichen Verteilungsquote ist die anwaltliche Vertretung eher Kostenfaktor als sinnvolle Investition, fürchte ich. Für mich ist eigentlich nur Interessant herauszufinden, ob der Kunde meines Kunden schon alle Forderungen aus der Anlagenlieferung bedient hat. Sollten da nämlich noch Forderungen offen sein, würde ich durch meinen verlängerten Eigentumsvorbehalt ein erstrangiger Gläubiger werden. Zurückzuholen ist ja leider nichts, da die Anlage ja schon beim Kunden in Betrieb ist und nicht alle Komponenten von mir stammen ... Problem ist halt genau das herauszufinden ... ob beim Kunden meines Kunden noch was zu holen ist. Geändert von VITO-Power (08.01.2015 um 07:37 Uhr) |
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#5
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Guten Abend Rolf, nur mal eine Frage, hast Du Deine eigenen AGBs ?
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
#6
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Wenn du Gläubiger in einem Insolvenzverfahren bist, dann weise Deine berechtigte Forderung (Rechnung) beim Insolvenzverwalter vor. Alles andere kannst du dann nicht mehr beeinflussen. Wenn Insolvenzmasse vorhanden ist und du in der Reihe weit vorne bist, dann hast du gute Chancen deine Forderung beglichen zu bekommen ... deswegen schnell die Forderungen anmelden und hoffen dass auch Konkursmasse da ist.
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#7
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Geht keinesfalls um die Geschwindigkeit der Anmeldung ... so eine Rangfolge gibt es nicht ... nur eine Frist, die man nicht verpassen sollte. |
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#8
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Nabend
Wenn ich diesen „Wahnsinn“ verfolge, dann drehen sich mir die Magenwände. Je nach Gewerk kommt man um Größe nicht herum! Aber was das schlimm macht, wenn für einen Auftrag mehrer Leute den Vertrag besiegeln müssen. Da weis man als einzelner nie wo man steht und in welche „Fallen“ man rein läuft, wenn es Kneift. Ich liebe da hierarchie ale Strukturen wo man mit „Einem“, Verantwortlichen/Häuptling zu schaffen hat, am besten noch wo der Handschlag Gesetz ist. (Wie es im Ländlichen noch genug Beispiele dafür gibt. Da ist die Summe auch völlig Nebensächlich.) Mir fällt im Moment nur ein Auftrag ein, wo ich mir den Auftrag habe bestätigen lassen und die Summe war Überschaubar gering, aber ein „Komischer“. Selbst meinen Dicksten der mich Ruiniert hätte bis in die Steinzeit, habe ich nur Mündlich für jeden Bereich der Abwicklung abgesprochen und per Handschlag besiegelt. Nur muss man da wissen wo seine Persönlichen wie Betrieblichen Grenzen liegen. Ich bin hier Raus, aber lese interessiert mit, soweit ich folgen kann. MfG Klaus Ein PS hätte ich noch: Egal wie verlockend manch Sache war, wenn mein Bauchgefühl gesagt hat „nicht gut“, konnte ich mich da immer drauf verlassen. Auch wenn sich das bei manchen Dingen erst Jahre später bewiesen hat. Und auf die Nase bin ich nur, wenn ich nicht darauf gehört habe. ![]() |
#9
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![]() Ja, ganz Feine sind meine ... Ohne gehts in meiner Branche auch nicht. Die Kunst besteht aber darin sie auch wirksam zu vereinbaren ... ist besonders gefährlich, wenn der Kunde eigene Einkaufsbedingungen zu Grunde legt. Diesen habe ich aber in diesem Fall widersprochen. Daher habe ich ja verlängerten Eigentumsvorbehalt ... |
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#10
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Guten Abend Rolf, nicht nur in Deiner Branche. Wir haben die auch seit 1/1/2 Jahren. Denke mal die sind für jeden Selbstständigen sehr wichtig. Sollte jeder haben. Ob kleiner Handwerker oder großer. Von Kaufmann zu Kaufmann, könnte zu einem Problem werden, wenn man es nicht erkennt. Hab mal ein Beispiel hierfür, Zitat: http://www.kaufmann-treppen.de/agb/ Das war natürlich gut, die eigenen AGBs als Vertragsgegenstand zu machen. Vorrausgesetz der Kunde geht die Expertise ein.
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Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland. Großes fängt im kleinen an. Peter |
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