![]() |
|
|||||||
| Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
#1
|
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Wenn das wirklich so ist, stellt sich die Frage nach dem Warum ...
|
|
#2
|
||||
|
||||
|
-
![]() Nö, eigentlich nicht...! Zuviel Geld, für zuwenig Zylinder...! -
|
|
#3
|
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Das ist aber beim Erzrivalen aus Wolfsburg auch nicht anders, da scheint es niemanden zu stören ...
Zumindest bei denen, die bisher auch den 4-Zylnder für gut und ausreichend empfunden haben, sollte der Neue doch ankommen ... |
|
#4
|
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Beim T5.1 war R5 Standard ..
__________________
Gruß Reinhard |
|
#5
|
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Ja, aber die Fünfzylinder sind ja nun auch schon gute 5 Jahre Geschichte, dem Erfolg hat das wenig geschadet ...
|
|
#6
|
||||
|
||||
|
Zustimmung - die R4-Freunde kommen voll auf ihre Kosten.... falsch, bekommen voll die Kosten auf drückt
, diese Klientel wird mit einem gut gemopften 639....ähhhh nagelneuen 447 zufrieden gestellt. Wenn die Kasse stimmt!Die akt. Zulassungen verteilen sich meist auf den V220 der adäquat zum 2,2CDI ist. Dieser bietet dem geneigten Dienstwagennutzer das "meiste" Auto fürs Geld (1% BLP versteuert abzgl. Freibetrag von xy.000€). Nur deshalb fuhren so viele DWN den Viano und tauschen jetzt auf den V. Die anderen V6-Fahrer halten ihr Fahrzeug nach Möglichkeit und warten und warten und warten und warten und warten .....auf ein kleines Wunder! |
|
#7
|
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Ja, das könnten durchaus einige sein ...
|
|
#8
|
|||||||||||
|
|||||||||||
|
Habt Ihr in BaWü andere Steuergesetze ??
Da kommt sogar noch die Entfernung mit 0,03% vom BLP pro km hinzu !
__________________
Gruß Reinhard |
|
#9
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Wird doch pauschal versteuert - kalkuliert auf max.30Tkm bzw. 15-20Tkm (so kommen die meisten DW auf die Drehscheibe), deshalb muss/darf der DWN den Wagen entweder 12-18 Monate (je nach Baureihe) ODER spätestens bis zur kalkulierten km-Zahl halten. |
|
#10
|
|||
|
|||
|
Das stimmt leider nicht. 1% vom Bruttolistenpreis + 0,03% vom Bruttolistenpreis je Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird versteuert.
|
| Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|