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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!! Ich ziehe folgendes Fazit: Abkratzen alleine bringt gar nix! Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer! - ![]() Gruss Nico Geändert von princeton1 (24.10.2014 um 18:01 Uhr) |
#2
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#3
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Habe ich ja schon versucht...!
Ist halt ein Teufelskreis, meine Assekuranz meint, dass ich solange der Versicherungsnehmer bleibe, solange das Fahrzeug auf meinen Namen noch angemeldet ist...! Ich habe dort inzwischen auch schon meinen neuen SMART (in orange) angemeldet, und darf jetzt für max. 4 Wochen parallel meine bisherige Schadensfreiheitsklasse nutzen...! Wenn sich das Problem nicht in einem Monat klären sollte, werde ich mit meinem neuen SMART CDI übelst hochgestuft...! (Spätestens dann wird es in Frankfurt eine unerklärliche Kennzeichenverlustmeldung geben...!) - ![]() tschüss dann Nico |
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#4
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Vor ca 15 Jahren ist mir das auch passiert. Der Versicherung und der Zulassungsstelle hatte ich Bescheid gegeben, da das Fahrzeug aber nicht auffindbar war konnte es auch nicht Stillgelegt werden. Es wurde zur Fahndung ausgeschrieben und als die Polizei es stoppen wollte kam es zum Unfall mit der Polizei. Meine Versicherung übernahm die Kosten
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#5
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Kann ich bestätigen, ist in genau gleicher Abfolge einer Kollegin im August passiert - Totalschaden und wegen der beschädigten Technik auf der Mittelinsel ebenfalls Haftpflichtansprüche der Straßenverkehrsbehörde.
Soweit ich weiß, zahlt die zuletzt versichernde Gesellschaft selbst bei abgemeldetem Fahrzeug - zumindest Haftpflichtansprüche.
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Gruß Reinhard |
#6
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Das hatte mein bester Freund auch. Eine Angestelle seines Pflegedienstes parkte bei einem Patienten und hörte kurz darauf ein Krachen.
Ein 18jähriger war mit seinem Golf in den geparkten Twingo gekracht. Und wie oben, hatte er den gekauften Wagen auch nach zwei Wochen noch nicht auf sich umgemeldet. Die Versicherung des Vorbesitzers hatte die Zulassungsstelle schon informiert. Die Rennleitung war begeistert... Eines noch: Die Kfz-Steuer eines Smart wird nicht so hoch sein. aber jeder Tag zählt auch hier. Für die Dauer der Nichtummeldung würde ich den Käufer über die Kosten für Versicherung und Kfz-Steuer per Anwaltsschreiben informieren.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
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#7
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So, ich habe noch mal eine vertrauenswürdigere Quelle als meine Worte herausgesucht.
http://www.adac.de/infotestrat/fahrz...f/default.aspx Ich würde einen Brief als Einwurfeinschreiben verfassen. Inhalt: 1. Strassenverkehrsamt und Versicherung haben Benachrichtigung bekommen und werden entsprechende Schritte einleiten. 2. Die Abmeldung war vertraglich vereinbart. Er verhält sich nicht vertragskonform und macht sich Schadenersatzpflichtig. 3. Falls du ein Fahrzeug hast, welches deutlich schlechter eingestuft ist, als die blockierten Prozente, würde ich ihm den Schadenersatz (Versicherung des Smart, sowie die prozentuale Differenz des derzeit schlechter eingestuften Fahrzeuges) tagesgenau ausrechnen, sowie einen Betrag von ca. 50 Euro für deine Auslagen ... 4. Fristsetzung (sehr kurz ... 1 Woche) zur Abmeldung. 5. "Bitte kommen Sie Ihren vertraglichen Verpflichtungen nach und vermeiden die erheblichen Unannehmlichkeiten,sowie die erheblichen Mehrkosten, da ich mich nach Ablauf dieser Frist gezwungen sehe, einen Anwalt mit der Durchsetzung meiner Interessen zu beauftragen." Wirkt in vielen Fällen Wunder. Die Meisten wollen ja Kohle ziehen und nicht unkalkulierbare Kosten am Bein haben. Mit dieser Sache kannst du auch sehr gut zum Anwalt, auch ohne Versicherung, da hier das Recht voll auf deiner Seite ist. Mir macht so etwas Spass, besonders wenn so Idioten dann auf einmal Kosten von 1-2 tausend Euro am Bein haben, weil es sogar vor Gericht geht ... |
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