![]() |
|
Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
![]()
Ist keine Sache für die Polizei und interessiert daher nicht.
|
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
|
|||
|
|||
![]()
Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.
|
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#3
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!! Ich ziehe folgendes Fazit: Abkratzen alleine bringt gar nix! Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer! - ![]() Gruss Nico Geändert von princeton1 (24.10.2014 um 18:01 Uhr) |
#4
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
|
#5
|
||||
|
||||
![]()
Habe ich ja schon versucht...!
Ist halt ein Teufelskreis, meine Assekuranz meint, dass ich solange der Versicherungsnehmer bleibe, solange das Fahrzeug auf meinen Namen noch angemeldet ist...! Ich habe dort inzwischen auch schon meinen neuen SMART (in orange) angemeldet, und darf jetzt für max. 4 Wochen parallel meine bisherige Schadensfreiheitsklasse nutzen...! Wenn sich das Problem nicht in einem Monat klären sollte, werde ich mit meinem neuen SMART CDI übelst hochgestuft...! (Spätestens dann wird es in Frankfurt eine unerklärliche Kennzeichenverlustmeldung geben...!) - ![]() tschüss dann Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
|
|||
|
|||
![]()
Vor ca 15 Jahren ist mir das auch passiert. Der Versicherung und der Zulassungsstelle hatte ich Bescheid gegeben, da das Fahrzeug aber nicht auffindbar war konnte es auch nicht Stillgelegt werden. Es wurde zur Fahndung ausgeschrieben und als die Polizei es stoppen wollte kam es zum Unfall mit der Polizei. Meine Versicherung übernahm die Kosten
![]() |
#7
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]()
Kann ich bestätigen, ist in genau gleicher Abfolge einer Kollegin im August passiert - Totalschaden und wegen der beschädigten Technik auf der Mittelinsel ebenfalls Haftpflichtansprüche der Straßenverkehrsbehörde.
Soweit ich weiß, zahlt die zuletzt versichernde Gesellschaft selbst bei abgemeldetem Fahrzeug - zumindest Haftpflichtansprüche.
__________________
Gruß Reinhard |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Verkaufen unsere Rettungskapsel | Da Vinci | Kleinanzeigen | 3 | 08.04.2013 06:31 |