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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Du hast das Fahrzeug verkauft und hast ohne Papiere gar nicht mehr die Möglichkeit das Fahrzeug abzumelden. Es wäre definitiv Diebstahl auch wenn du dich im Recht glaubst. Den gravierenden Fehler dass du einem Fremden dein Fahrzeug angemeldet übergeben hast kannst du leider nicht mit eigenen Mitteln rückgängig machen....
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#2
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Ich habe meine Fahrzeuge IMMER abgemeldet verkauft. Wenn einer was wirklich haben will is dem das egal und besorgt sich Rote oder Überführungskennzeichen...
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#3
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Mit "abhandengekommenen" Kennzeichen würde ich ihm zumindest die frohlockende Weiternutzung unterbinden!
Und als "gravierenden" Fehler würde ich mein Vorgehen nicht bewerten! Er hat mir das Fahrzeug aus meinem "laufendem" Betrieb abgekauft, sprich, hätte er ihn nicht genommen, hätte ich das Fzg. noch weiter genutzt. Ist halt in der Praxis nicht immer so einfach! Ich hätte nach seiner weiten Anreise aus Frankfurt + seiner Kaufentscheidung ihn ja ungern wieder zurückgeschickt mit den Worten "Kommen Sie morgen wieder, dann ist das Fzg. abgemeldet!" Ich habe seine Ausweispapiere fotografiert und wir haben alles Relevante, auch bzgl. der Kennzeichennutzung, im schriftlichen Vertrag fixiert! Gruss Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
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Verkaufen unsere Rettungskapsel | Da Vinci | Kleinanzeigen | 3 | 08.04.2013 06:31 |