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#1
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hallo
du hast ihm doch bestimmt beim verkauf mündlich davon erzählt. wenn er es gewusst und gesehen hat bist du auf der sicheren seite da auch mündlicher kaufvertrag genauso bindend ist wie ein schriftlicher. wenn du dann noch genug zeugen hast.... ruf doch mal eine detektei in frankfurt an was das enstempeln kostet..... viel glück Zitat:
Geändert von gollefrietze (26.10.2014 um 13:44 Uhr) |
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#2
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Meiner Meinung nach darf man das Entstempeln gar nicht selbst machen weil das ein Verwaltungsakt einer Behörde ist. Die einzige Möglichkeit Unannehmlichkeiten zu verhindern ist es das Fahrzeug generell nur abgemeldet zu übergeben. Dann geht man allen Problemen von Anfang an aus dem Weg. Vielleicht als Tip für die Zukunft und folgende Fahrzeugverkäufe
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#3
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Zitat:
Und woher weis er denn das du die abgekratzt hast und der Zettel is ja im Computer geschrieben.. Auch wenn die Kennzeichen auf einmal gar nicht dran sind...upps.. Da hat er richtig Streß... Weil er es selbst nur mit einer Eidesstattlichen Erklärung ummelden darf...
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#4
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Wie wäre es mit einem Anruf bei bzw. Kontakt mit der Frankfurter Polizei?
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Gruß aus OWL Helmut
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#5
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![]() Gerade erledigt! Die machen nix, bzw. werden die erst aktiv, wenn die Zulassungsbehörde das Fzg. samt Kennzeichen regulär zur "Kontaktaufnahme" ausschreiben lässt! LG Nico |
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#6
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also hol dir die Kennzeichen und gut is...
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#7
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Ist keine Sache für die Polizei und interessiert daher nicht.
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#8
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Das Abbauen der Kennzeichen dürfte Diebstahl sein und damit eine Straftat, ebenso das Abkratzen der Siegelmarken = Sachbeschädigung.
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#9
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Zitat:
Bevor der Komiker nun meinen sollte, dass er tage- oder wochenlang mit meinen Kennzeichen durch die Gegend fahren kann, sind die Schilder wech...!!! Ich ziehe folgendes Fazit: Abkratzen alleine bringt gar nix! Abhandenkommen der Kennzeichen führt nicht automatisch zu unmittelbaren Abmeldung, sorgt aber für spontane Nichtnutzung und ein erhöhtes Stresspotential beim ignoranten Käufer! - ![]() Gruss Nico Geändert von princeton1 (24.10.2014 um 19:01 Uhr) |
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#10
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das Abmelden selbst ist ein Verwaltungsakt und beinhaltet das Entfernen der Plaketten. durch das Entfernen der Plaketten wird kein Auto abgemeldet. und wenn die Kennzeichen weg sind muß er die als gestohlen melden und bekommt dann neue kennzeichen zugeteilt.
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