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  #1  
Alt 24.10.2014, 16:22
quiri
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
...nervt der Typ jetzt, weil ich irrtümlich bei mobile.de einen Haken bei CD-Player setzte, obgleich der SMART kein CD-Laufwerk hat.
..
Häkchen hin oder her - er hat doch bei der Besichtigung gesehen, dass da kein CD-Player drin war - oder hatte er Tomaten auf den Augen?

Der will nur nachkarten.

Am Besten so reagieren, wie oben beschrieben (Versicherung, Zulassungsstelle, ...)

Viel Glück!

VG Andreas
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  #2  
Alt 24.10.2014, 16:33
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princeton1 princeton1 ist offline
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Danke schon mal für Eure hilfreichen Einwände!

Mit meiner Versicherung hatte ich gestern schon gesprochen, und die Dame meinte, dass sie nichts machen könnte, und das Fahrzeug würde bis zur regulären Abmeldung auf meinen Namen/Konditionen weiter versichert sein...!

Danach hatte ich bei meiner Zulassungsstelle mit Hilfe des schriftlichen Kaufvertrags eine behördliche Zwangsabmeldung in die Wege geleitet.
Der wird aber erstmal nur "freundlich" angeschrieben...!?!

Ich habe übernächste Woche beruflich in Stuttgart zu tun, wenn sich bis dahin nix getan hat, dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn ich mir nach Sonnenuntergang in Frankfurt "MEINE" Kennzeichen hole...?!?



Gruss

Nico
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  #3  
Alt 24.10.2014, 16:41
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Kaschdi Kaschdi ist offline
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Das reicht schon, wenn du nur die Stempel abkratzen tust. Wenn Du die Kennzeichen abmontierst (auch wenn es noch auf deinen Namen angemeldet ist) ist es Diebstahl.

Klemm Ihm dann aber einen Hinweis unter die WSS, das das Kennzeichen entstempelt ist.
__________________
Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch.

MSG
(mit saarländischem Gruß)
Kaschdi



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  #4  
Alt 24.10.2014, 17:13
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Zitat:
Zitat von Kaschdi Beitrag anzeigen
...Wenn Du die Kennzeichen abmontierst (auch wenn es noch auf deinen Namen angemeldet ist) ist es Diebstahl...
-

Sicher???

-

Mit den Kennzeichen könnte ich ja schließlich bei meiner Zulassungsstelle vorstellig werden. (Zwecks offizieller Abmeldung!)

Gruss

Nico
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  #5  
Alt 24.10.2014, 17:19
Thorsten Hoppe
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Du hast das Fahrzeug verkauft und hast ohne Papiere gar nicht mehr die Möglichkeit das Fahrzeug abzumelden. Es wäre definitiv Diebstahl auch wenn du dich im Recht glaubst. Den gravierenden Fehler dass du einem Fremden dein Fahrzeug angemeldet übergeben hast kannst du leider nicht mit eigenen Mitteln rückgängig machen....
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  #6  
Alt 24.10.2014, 17:23
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Ich habe meine Fahrzeuge IMMER abgemeldet verkauft. Wenn einer was wirklich haben will is dem das egal und besorgt sich Rote oder Überführungskennzeichen...
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  #7  
Alt 24.10.2014, 17:30
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Mit "abhandengekommenen" Kennzeichen würde ich ihm zumindest die frohlockende Weiternutzung unterbinden!

Und als "gravierenden" Fehler würde ich mein Vorgehen nicht bewerten!

Er hat mir das Fahrzeug aus meinem "laufendem" Betrieb abgekauft, sprich, hätte er ihn nicht genommen, hätte ich das Fzg. noch weiter genutzt.
Ist halt in der Praxis nicht immer so einfach!
Ich hätte nach seiner weiten Anreise aus Frankfurt + seiner Kaufentscheidung ihn ja ungern wieder zurückgeschickt mit den Worten "Kommen Sie morgen wieder, dann ist das Fzg. abgemeldet!"

Ich habe seine Ausweispapiere fotografiert und wir haben alles Relevante, auch bzgl. der Kennzeichennutzung, im schriftlichen Vertrag fixiert!

Gruss

Nico
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  #8  
Alt 24.10.2014, 16:59
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hallo
du hast ihm doch bestimmt beim verkauf mündlich davon erzählt.
wenn er es gewusst und gesehen hat bist du auf der sicheren seite da auch mündlicher kaufvertrag genauso bindend ist wie ein schriftlicher.
wenn du dann noch genug zeugen hast....
ruf doch mal eine detektei in frankfurt an was das enstempeln kostet.....
viel glück


Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
Danke schon mal für Eure hilfreichen Einwände!

Mit meiner Versicherung hatte ich gestern schon gesprochen, und die Dame meinte, dass sie nichts machen könnte, und das Fahrzeug würde bis zur regulären Abmeldung auf meinen Namen/Konditionen weiter versichert sein...!

Danach hatte ich bei meiner Zulassungsstelle mit Hilfe des schriftlichen Kaufvertrags eine behördliche Zwangsabmeldung in die Wege geleitet.
Der wird aber erstmal nur "freundlich" angeschrieben...!?!

Ich habe übernächste Woche beruflich in Stuttgart zu tun, wenn sich bis dahin nix getan hat, dürfte ja eigentlich nichts dagegen sprechen, wenn ich mir nach Sonnenuntergang in Frankfurt "MEINE" Kennzeichen hole...?!?



Gruss

Nico

Geändert von gollefrietze (26.10.2014 um 12:44 Uhr)
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  #9  
Alt 24.10.2014, 17:12
Thorsten Hoppe
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Meiner Meinung nach darf man das Entstempeln gar nicht selbst machen weil das ein Verwaltungsakt einer Behörde ist. Die einzige Möglichkeit Unannehmlichkeiten zu verhindern ist es das Fahrzeug generell nur abgemeldet zu übergeben. Dann geht man allen Problemen von Anfang an aus dem Weg. Vielleicht als Tip für die Zukunft und folgende Fahrzeugverkäufe
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  #10  
Alt 24.10.2014, 17:27
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Zitat:
Zitat von Thorsten Hoppe Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach darf man das Entstempeln gar nicht selbst machen weil das ein Verwaltungsakt einer Behörde ist.
Naja..auf unserer Zulassungsstelle macht man das selber am Automaten. Natürlich erst nach dem man bei der Tante war und die ihn aufgefordert hat. Und woher weis er denn das du die abgekratzt hast und der Zettel is ja im Computer geschrieben.. Auch wenn die Kennzeichen auf einmal gar nicht dran sind...upps.. Da hat er richtig Streß... Weil er es selbst nur mit einer Eidesstattlichen Erklärung ummelden darf...
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