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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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![]() Zitat:
Ruf den Absender an ! |
#2
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Es war ja im Briefkasten. Ich hab es nicht in die Hand gedrückt bekommen.
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Wissen Ist Macht, Nix wissen macht nix, Ich hab ja Euch. MSG (mit saarländischem Gruß) Kaschdi |
#3
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könnte ja noch eine Rechnug folgen...
Siehe hier http://www.helduser.de/service/was-t...otzdem-zahlen/
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Gruß Marco XXX ![]() Hamburg das Tor zur Welt |
Folgender Benutzer sagt Danke zu iso-Star für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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Du kannst das natürlich unfrei zurücksenden.
Frage ist, was dann auf Dich zukommt. Als Privatmann bist Du nur verpflichtet, das Teil im ordentlichen Zustand aufzuheben. Bist also nicht verpflichtet, es zurückzusenden. Solltest Du eine Rechnung per mail bekommmen, weigerst Du Dich und verlangst eine Abholung von Deiner Adresse; und zwar verlangst Du gleichzeitig eine Eingangsbestätigung Deines Schreibens. Bei Kaufleuten sieht das wieder anders aus..... Gruß Uli |
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