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Ich bin der Meinung, zur Beweisführung bei einem Unfall sollte eine Dashcam auf jeden Fall zugelassen sein, als Hilfe zum Denunzieren, wie in dem vorliegenden Fall, jedoch nicht.
Vielleicht würde es die Moral im Straßenverkehr sogar positiv beeinflussen, wenn man damit rechnen muss, per Kamera überführt zu werden, so mancher Unfallhergang nach einem Rotlichtverstoß, willkürliche Vollbremsung etc. wäre schnell geklärt. Natürlich ist der Datenschutz ein wichtiger Aspekt, aber hier wird mit zweierlei Maß gemessen ... Jeder Smartphone-Besitzer kann heutzutage filmen und fotografieren was das Zeug hält, eben auch andere Autofahrer oder unter die Toilettenabtrennung hindurch, kein Hahn kräht danach ... so what?! Geändert von Danidog (12.08.2014 um 21:05 Uhr) |
#2
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![]() Zitat:
Das darfst Du alles nicht!! Richtig ist allerdings, dass " kein Hahn [danach] kräht". Wenn das allerdings jemand stört, bzw. wenn das, wie im vorliegenden Fall, vor Gericht kommt, dann sieht die Sache ganz anders aus. Dann kriegt der Filmer/Photographierer Ärger ohne Ende. Die meisten wissen nur nichts über die Folgen ihres Tuns und fast immer kümmert es auch niemand. Verboten ist es trotzdem! Gruß Hans |
Folgender Benutzer sagt Danke zu WHans für den nützlichen Beitrag: | ||
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