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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#2
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Hallo,
bei mir ist die ROLLEY voll im Einsatz. Bei einem Unfall oder z.B. bekloppten AB Rechtsüberholer werden die aussagefähigen Sektionen voll anerkannt. Eine Kamera nach hinten für die Drängler mit den besagten "Kasperleuchten" fehlt noch. Leider ist das nur in Selbsthilfe zu machen. Nirgens wird so gelogen wie im Strassenverkehrsrecht! ![]() Walter |
#3
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
Folgende 8 Benutzer sagen Danke zu v-dulli für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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richtig, dafür soll`s sein
![]() walter |
#5
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Nach dem Urteil ist die Benutzung zur reinen Beweissicherung erlaubt.....nur in's Web stellen oder zwecks Anzeige (ohne Unfall) bei der Polizei ist nicht statthaft.
Ein "vernünftiges" Urteil in meinen Augen ( wenn auch noch nicht rechtskräftig)..... hätte ich unserem Staat gar nicht zugetraut.......
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#6
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Mir ist es egal ob mich der staat ( Mautstationen, Tunnel ) oder ein Bürger filmt. Ich kann es eh nicht verhindern. Mit Drängler hab ich weniger ein Problem. Der will vorbei und ist dann weg. Der notorische mittelfahrer ist unberechenbar. Die Oberlehrer eröffnen im reizzustand ein spiel ohne grenzen. Ich würde mich selbst nicht als Raser einstufen. Aber wenn es geht, lass ich den Bus laufen. Wenn die oben genannten auftauchen, gehen ich ihnen aus dem weg.
Ich mag mir freiwillig keine kamera ins auto hängen. Wird früh genug Pflicht. |
#7
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Eine Kamera kommt mir bis auf sehr wenige Ausnahmen auch nicht ins Fahrzeug. Habe zwar 'ne GoPro aber eben für andere Zwecke ![]()
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Gruß aus OWL Helmut ![]() |
#8
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Die Extrem-Datenschützer sehen ja die Gefahr darin, dass Dritte ohne ihre Zustimmung gefilmt werden. Aber dann müssen auch alle Aktion-Cams der Radfahrer und Skifahrer verboten werden. Selbst mit einer Rückfahrkammera kann ich unter Umständen Personen erfassen. Werden die nun auch verboten?
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#9
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Nabend´s
Datenschutz hin oder her! Wer nichts falsch macht braucht nichts zu befürchten ist meine Grundhaltung zu dem Thema. Den Datenschützern gebe ich in sofern Recht, dass der Missbrauch einen „unbescholtenen Bürger“ ganz schön in Bedrängnis bringen kann. Was zu verurteilen ist, JA. Aber wie will sich der Unbescholtene denn vor dem „Bösen“ schützen! Zu den Linkstummlern kann ich nur sagen: Wenn man geschmeidig rechts dran vorbeiüberholen kann mit Sicherheitsabstand vor und nachher, wer hat dann wirklich was falsch gemacht! Toll finde ich dann die Leutz wo so dran vorbeigefahren wird und die sich dann tierisch aufregen wegen dem rechts machen. Wo die Richter wohl einen deutlichen Unterschied machen: Bei einer Dashcam wird wahrlos alles aufgenommen was vor die Linse kommt. Wo hingegen bei allen anderen Cams, man es bedingt, bewusst machen muss. Und ich teile auch die resultierende Möglichkeit das sich die Leutz bei „Vergehen“ generell beobachtet fühlen sollen da ich auch meine, dass es etwas besser werden dürfte. Die Wirklich Dummen, also solche wo die Wellt nicht größer als fünf Meter ums Auto geht, denen ist eh schwer bei zukommen. Solche lasse ich dann auch gerne Mal ins offene Messer laufen damit sie was zum Aufregen haben. Jeder der was fürs Miteinander macht bekommt meine Unterstützung im Guten und die es gegen Dem machen, bekommen sie im Schlechten und komischer Weise steigt selten einer von denen aus dem Fahrzeug! Besonders schön wenn ich mit dem MX unterwegens bin, da wissen die anderen schnell wo sie hingucken müssen nach dem ich’s rübergebrüllt habe. Die fühlen sich dann auch beobachtet. ![]() MfG Klaus |
#10
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Wer das Rechtsfahrgebot beachtet, kann m.E. nach kaum rechts überholt werden. Einige, die sich sehr oft bedrängt fühlen, sollten sich vielleicht mal den §1 der StVO genauer ansehen, insbesondere den Absatz 2, vielleicht folgt eine gewisse Erleuchtung: §1 StVO Vor Gericht schneiden Oberlehrer, Blockierer und sture Linksfahrer erfahrungsgemäß in der Regel allerdings besser ab als die sogenannten "Drängler" oder "Raser" ... |
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