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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#11
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Tim hat den Hänger nicht gewerblich, sondern geschäftlich genutzt, es sei denn der Transport war eine beauftragte Transportdienstleistung innerhalb des Transportgewerbes ...
Also springt die Hängerversicherung ein, da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand. Natürlich darf ich einen Hänger händisch ortsverändern. Genau dafür wurde vor einigen Jahren die eigene Anhängerversicherung eingeführt ... Vorteil der Hängerversicherung ... es gibt keine Höherstufung ... |
#12
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![]() Auf zu BAUHAUS...! Da gibt´s bei Einkäufen den Anhänger für lau...! Und mit einer kleinen Unachtsamkeit beim händischen Schiebevorgang kollidierte dieses Lasttragegerät mit meiner Mofette (die hatte eh ne Delle im Tank!) und die ist dann einfach umgekippt...! - ![]() Aber Spass bei Seite! Nach VITO-Powers Theorie dürfte es doch eigentlich keine verbeulten Heckdeckel mehr geben, die durch die AHK-Klaue beim lieblosen Andockvorgang verzogen wurde?!? Dann könnte man ja jede Woche seiner Versicherung mitteilen, dass man ja nun, die eh verrostete 638er/639er Heckklappe samt neuer Lakierung OHNE Höherstufung ersetzt haben möchte...!??! Hört sich irgendwie zu einfach an...! - ![]() Gruss Nico |
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#13
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Aloha...meld mich auch mal wieder zu Wort.
Auf dem Anhänger stand meine Arbeitsmaschine (Rasenmäher). So ein kleines Teil von gut 300kg. Der Golf steht seit heut in der Werkstatt und morgen gibts erstmal den KVA...leider sind meine beiden Versicherungsfuzzis gerade im Urlaub. Immer wenn mans braucht ![]() Werd den KVA dann mal einreichen, mal gucken was passiert. |
#14
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1. Ja, in der Tat ... wenn dir jemand den Bauhaushänger vors Mopped schiebt, zahlt die Hängerversicherung. Wenns planvoll nach Absprache stattfindet ist es Versicherungsbetrug ... 2. Wenn du beim Ankuppeln daneben triffst und die Heckklappe unschöne Muster bekommt, so zahlt niemand, da hier ein nicht gedeckter Eigenschaden einer verbundenen Sache vorliegt. An - und Abkuppeln zählt zum Zugbetrieb ... |
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#15
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#16
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#17
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Die "finden" nicht einen Satz im Kleingedruckten der die Haftung ausschliesst, sondern die formulieren es von vorneherein entsprechend... Nur liest es keiner vorher, bzw wird man von der Auslegung ueberrascht. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu vitoigel für den nützlichen Beitrag: | ||
#18
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Es ist auch ein Trugschluss das die PKW (Haftpflicht)Versicherung zahlt wenn der Hänger hinten dranhängt und ein Haftplichtschaden entsteht.
In dem Fall teilen sich PKW und Hängerhaftpflicht zu jeh 50 % den Schaden. Das wird dann schön wenn man vom Kumpel einen geborgten Hänger dran hat und die Versicherung stellt sich quer. Ist ein Grund warum ich meine Hänger nicht verleihe und auch versicherungsmäßig nicht in den verleih "bekomme" |
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#19
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Und es funktioniert natürlich nur bei fahrlässiger Beschädigung von FREMDEN Eigentum! Geändert von uechtel (06.06.2014 um 08:31 Uhr) |
#20
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Gruß Reinhard |
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