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#1
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das die Anhänger-Versicherung trägt!
Zumindest nicht, wenn im Schadensbericht steht, "wurde händisch geschoben"! So etwas würde ja sonst von suspekten Gestalten "exzessiv" ausgenutzt werden...! Da wurde doch mal eben der von BAUHAUS ausgeliehene Anhänger an die sowie lackierbedürftige alte S-Klasse vom Schwager geschoben...! Die Versicherung dürfte in diesem Fall etwas wie "unsachgemäße Nutzung o.ä" schreiben und eine Regulierung ablehnen. Gruss Nico |
#2
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Dann ist die private Haftpflicht immer noch als "Auffangnetz" da.
![]() Ich würde einfach schreiben: "Beim rangieren zum anhängen" . |
#3
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Vergiß' es, Jens .. gaaanz schlechter Tipp. Die PHV deckt keine Schäden, die Fahrzeuge mit Kennzeichen im öffentlichen Raum verursachen.
Klartext: "Ab dem Moment, in dem der Anhänger nicht mehr mit dem Zugfahrzeug verbunden ist und einen Schaden verursacht, greift die KFZ Versicherung des Zugfahrzeuges nicht mehr, die Anhängerversicherung tritt ein." im Fall des TE aber: "Wird ein Anhänger gewerblich eingesetzt, unterliegt er der jeweiligen Betriebshaftpflicht. Im Rahmen dieser Versicherung können Anhänger durch entsprechende Vereinbarungen mitversichert werden. In einem solchen Fall bieten die meisten KFZ Versicherungen keinen Versicherungsschutz an." aus http://www.pkwanhängerversicherung.de/
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Gruß Reinhard Geändert von drdisketti (05.06.2014 um 08:01 Uhr) |
#4
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Iss eben Versicherung, die finden im Kleingedruckten immer nen Satz der eine Haftung ausschliesst. Am Ende ist es grobe Fahrlässigkeit und aus die Maus.
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#5
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Soll er sich freuen, dass die Großmutter ihn nicht wegen "Anhängerflucht" angezeigt hat...!
- ![]() Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#6
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Häufig is es auch eine Frage der Formulierung. Ich habe meiner Haftpflicht mal gemeldet, dass ich als Beifahrer eine Autotür so unachtsam geöffnet habe, dass sie ans Einfahrtstor gestoßen ist. Die Mitarbeiterin der Versicherung hat mir plausibel erklärt, dass nicht meine Haftpflicht sondern die Vollkasko des Halters so einen Schaden zahlen müsste. Mit Hochstufung und allem drum und dran. Das wollte ich meinem besten Kumpel nicht antun.
Die Mitarbeiterin legte mir wirklich eine andere Formulierung in den Mund, mit der das übernommen wurde.
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Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
#7
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Tim hat den Hänger nicht gewerblich, sondern geschäftlich genutzt, es sei denn der Transport war eine beauftragte Transportdienstleistung innerhalb des Transportgewerbes ...
Also springt die Hängerversicherung ein, da der Hänger nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden war und die Bewegung des Hängers nicht unmittelbar mit dem Anhängvorgang im Zusammenhang stand. Natürlich darf ich einen Hänger händisch ortsverändern. Genau dafür wurde vor einigen Jahren die eigene Anhängerversicherung eingeführt ... Vorteil der Hängerversicherung ... es gibt keine Höherstufung ... |
#8
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![]() Zitat:
Die "finden" nicht einen Satz im Kleingedruckten der die Haftung ausschliesst, sondern die formulieren es von vorneherein entsprechend... Nur liest es keiner vorher, bzw wird man von der Auslegung ueberrascht. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu vitoigel für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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Es ist auch ein Trugschluss das die PKW (Haftpflicht)Versicherung zahlt wenn der Hänger hinten dranhängt und ein Haftplichtschaden entsteht.
In dem Fall teilen sich PKW und Hängerhaftpflicht zu jeh 50 % den Schaden. Das wird dann schön wenn man vom Kumpel einen geborgten Hänger dran hat und die Versicherung stellt sich quer. Ist ein Grund warum ich meine Hänger nicht verleihe und auch versicherungsmäßig nicht in den verleih "bekomme" |
Folgender Benutzer sagt Danke zu für den nützlichen Beitrag: | ||
#10
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![]() Zitat:
Weil, so hab ich die anderen Beiträge verstanden, wenn der Anhänger am Auto hängt, dann zahlt ja die Haftpflicht des Autos, oder? |
Folgender Benutzer sagt Danke zu uechtel für den nützlichen Beitrag: | ||
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