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#1
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Nein, wenn der Mangel auf Grund Benutzung und Verschleiß entstanden ist dann nicht.
Sonst hätte ich ja auch auf ein Brötchen eine Gewährleistung, nur weil es nach 3 Monaten hart und ungenießbar ist. Grüße Kurti |
#2
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Lieber Kurthi ... ich habe kein Problem damit, wenn du mit deiner falschen Rechtsauffassung durchs Leben gehst. Im Zweifelsfall kostet das nicht mein Geld ...
Edit ... Nein, ein durch Benutzung verschlissener Bremsklotz ist kein Mangel. Ja, ein durch 1,5 Jahre Benutzung undicht gewordener Bremskolben ist ein Mangel ... Finde den Unterschied ... Geändert von VITO-Power (17.03.2014 um 15:00 Uhr) |
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Gewährleistung bei Ersatzteilen | Danidog | Alles andere | 12 | 28.06.2012 17:59 |