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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Das ist quatsch.
Auch bei einer Gewährleistung die Dir Dein Händler gibt kannst Du wenn Du im Ausland bist und ein Hymervertretung anwesend ist Ansprüche stellen. Ob Sie dann gerechtfertigt sind steht auf einem anderem Blatt. Wir reden jetzt von einem neuem Fahrzeug. Bei grebrauchten Sachen sieht das etwas anders aus. Und zu dem Midiamarkt da war entweder der Käufer dämlich oder der Mediamarktmitarbeiter schlau (oder faul). :-) |
#2
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Sicher kann man fehlende freiwillige Herstellergarantien kritisieren, jedoch ist es ein irrglaube, dass eine Herstellergarantie ein Allheilmittel ist.
Auf viele Chinaprodukte gibt es ganz tolle Herstellergarantien ... viel Spass bei der Inanspruchnahme. Abgesehen davon ist mir ein Produkt lieber, bei dem ich einen Garantieanspruch gar nicht erst benötige. Garantien werden immer nur durch die Garantiebstimmungen der Garantiegeber geregelt. Da muss eine Länderübergreifende Inanspruchnahme nicht unbedingt enthalten sein. Auch bei Garantieleistungen gibt es jede Menge Interpretationbedarf, ob ein Mangel vorliegt oder nicht. Garantieleistungen helfen den Herstellern (und Händlern) ganz nett Wandlung und Minderung zu umschiffen. Genauso ist es schwieriger die Gewährleistung auf Garantiereparaturen durchzusetzen. Wieviel eine Durchrostungsgarantie wert ist, haben hier schon viele bei MB festgestellt ... Garantie --- Gewährleistung --- alles hat seine Vor - und Nachteile. Zu beachten wäre nur unbedingt, dass man bei Fahrzeugen als gewerblicher Käufer auch mal schnell nur ein Jahr Gewährleistung hat. Da erübrigt sich dann nach einem jahr bereits die Diskussion um die Beweislastumkehr ... ;-) So wäre es z. B. bei MB, wenn dann nicht die Herstellergarantie greifen würde ... |
#3
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Also ich verstehe Nico so:
Er möchte mindestens 2 Jahre ein sorgenfreies Leben (Fahren) gewährleistet sehen. Wenn etwas nicht i. O. ist, zu einer Hymervertretung fahren, die machen und gut. Finde das jetzt nicht gerade als übertriebenen Anspruch für den Neukauf. Und im Idealfall gibt MB für das reine Fahrzeug (Motor usw.) seine bewährte Garantieverlängerung ab dem 3. Jahr. Zumindest eine nachvollziehbare Antwort, die diesen Sachverhalt eindeutig klärt, sollte wohl möglich sein...
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Gruß Michael |
Folgender Benutzer sagt Danke zu mycel für den nützlichen Beitrag: | ||
#4
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@Mopeto:
Sorry, aber der Nico hat absolut Recht! Du kennst dich scheinbar mit der gesetzlichen Gewährleistung, und der freiwilligen Garantie nicht so ganz aus. Bei Hymer kommt noch hinzu dass der Hersteller ein Gewährleistungsrecht nur gegenüber Hymer hat, das aber gegenüber dem Kunden beim "verarbeitetem" Produkt durchaus ablehnen kann. Auch hat der Media Markt Mitarbeiter absolut gesetzeskonform und richtig regaiert. Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf der bei der Übergabe nachweislich defekte Dinge, es gibt keinerlei Gewährleistung auf Haltbarkeit bei Benutzung!!! Eine Garantie ist immer freiwillig und kann so ausgestaltet werden wie es der Garantiegeber für richtig hält. Grüße Kurti |
Folgender Benutzer sagt Danke zu Kurthi für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Nunja ... bei einem Bauteil, dessen Haltbarkeit geringer als Gewährleistungsdauer ausfällt, ist schon ein Mangel lt. Gewährleistungsrecht bei Übergabe vorhanden gewesen. Genau hier liegt ja das Problem der Beweislastumkehr ...
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#6
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Nein, wenn der Mangel auf Grund Benutzung und Verschleiß entstanden ist dann nicht.
Sonst hätte ich ja auch auf ein Brötchen eine Gewährleistung, nur weil es nach 3 Monaten hart und ungenießbar ist. Grüße Kurti |
#7
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Lieber Kurthi ... ich habe kein Problem damit, wenn du mit deiner falschen Rechtsauffassung durchs Leben gehst. Im Zweifelsfall kostet das nicht mein Geld ...
Edit ... Nein, ein durch Benutzung verschlissener Bremsklotz ist kein Mangel. Ja, ein durch 1,5 Jahre Benutzung undicht gewordener Bremskolben ist ein Mangel ... Finde den Unterschied ... Geändert von VITO-Power (17.03.2014 um 15:00 Uhr) |
#8
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![]() Zitat:
![]() Bitte irritieren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Meinung steht fest! - ![]() Eine gesetzlich verordnete Gewährleistung ist ein rechtlicher Bestandteil eines wirksamen Kaufvertrages ausschließlich zwischen einem Käufer und einem Verkäufer! Es gibt definitiv KEINEN verbindlichen Rechtsanspruch, dass mir auf Basis einer gesetzlichen Gewährleistung die mir in Deutschland ein Verkäufer X einräumen musste, ein Verkaufsrepräsentant Y im Ausland, oder auch nur ein anderer Verkaufsstützpunkt in einem Nachbarort einen eingetretenen Sachmangel in den ersten 6 Monaten kostenneutral behebt! Es sei denn, dass aus Imagegründen Unternehmen wie BMW seinen Handelspartnern vertraglich vorschreibt, überregionalen Kunden entsprechende Hilfestellungen zu geben! Und im Fall des defekten HP Druckers hat der MEDIA MARKT sich gegenüber dem Kunden ABSOLUT korrekt verhalten. Ab 6 Monaten und 24 Stunden MUSS der Kunde gegenüber seinem Vetragspartner, in diesem Fall der MEDIA MARKT, den Beweis erbringen, dass der technische Sachmangel bereits zum Zeitpunkt der Gefahrenübergabe vorhanden war! In diesem Fall hätte der geschädigte Kunde die theoretische Möglichkeit bei einem Sachverständigen ein Materialgutachten in Auftrag zu geben. Nur wird ein entsprechendes Gutachten den Neupreis ein HP Druckers um ein Vielfaches überschreiten! Somit landete dieser Halbjahresdrucker völlig berechtigt im Elektroniksondermüll des MEDIA MARKTs...! Auch CASIO gibt z.B auf digitale Kameras keine Garantie, TOSHIBA hat jahrelang auf TV-Geräte keine Garantie gegeben...! Auch in diesen beiden Beispielen wäre für den Kunden auf Basis der lächerlichen durch die EU verordneten Gewährleistung nach 6 Monaten und ein paar Stunden Schluss mit der Heiterkeit...! So viel zum Thema Quatsch...- ![]() tschüss dann Nico |
Folgender Benutzer sagt Danke zu princeton1 für den nützlichen Beitrag: | ||
#9
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Die Beweislastumkehr kann man als Händler nutzen, muss man aber nicht ...
Die Argumentation des Händlers kann nach hinten losgehen, wenn das teure Gutachten einen tatsächlichen Sachmangel offenbart. Dann nämlich kann er das Gutachten auch noch bezahlen. |
#10
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Ein weiterer ganz wichtiger Aspekt wäre auch die Tatsache, dass ich auf Basis einer schnöden Gewährleistung auch schon bereits 4-8 Wochen nach Kauf eines neuen Wohnmobils komplett ohne Absicherung im Schadensfall da stehen würde, wenn der Händler, der mit mir den Kaufvertrag geschlossen hat, seinen Laden dicht macht!!! (z.B wegen Konkurs, Altersruhestand, Übernahme...!)
Auch hier wäre eine reelle Herstellergarantie angebrachter! - ![]() Nico |
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Gewährleistung bei Ersatzteilen | Danidog | Alles andere | 12 | 28.06.2012 17:59 |