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Felgen W639 Forumsdatenbank für Felgen des W639 |
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#1
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was will Alex mit 1 000 kg Radlast, die Anh-kupplung gibt doch eh nicht mehr her u. da würden doch normale Felgen reichen.ODER???? Gruß MBsilber |
#2
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Die Anhängerkupplung ist mit 150 kg Stützlast im Fahrzeugschein enigetragen. Die maximal zulässige Achslast wäre daher 1620 kg (1470+150). Die werde ich aber in der Praxis nicht erreichen. Der Wohnwagen darf nur 100 kg Stützlast haben.
Entscheidend ist für mich, ob ich bei Anhängerbetrieb zwingend eine Felge brauche, die mindestens 810 kg Radlast hat, oder ob es bei bei tatsächlich geringer Achslast (durch zB. kleinen Anhänger) ausreicht das tatsächliche Gewicht abzudecken. Lg Alex |
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#3
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Zulässig wird das nur, wenn Du ablasten lässt (was kein Problem ist und kleines Geld kostet). In Deinem Fall würde ja eine verringerte Stützlast bereits ausreichen.
Tatsächliche Lasten sind in diesem Fall nur bei Überschreitung von (dann nachteiliger) Bedeutung. Bedenke, dass Dein Auto auch in anderen Händen (leihweise oder bei Verkauf) sein kann und eine wie von Dir angedachte Beschränkung nirgends (betriebs-) sicher dokumentiert wäre.
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Gruß Reinhard |
#4
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Ok, das heißt dann also ich muss zwingend Felgen mit mind. 810 kg Radlast haben.
Lg Alex |
#5
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Hallo Alex, Halo Reinhard,
denke, Ihr macht einen "gedanklichen Fehler": Im Kfz.-schein ist unter Ziffer 7.1 und 7.2 die technische zulässige, maximale Achslast für die Vorder- und Hinterachse angegeben. Auch wenn Du einen Anhänger anhängst (egal mit welcher Stützlast) darf diese maximale Achslast dadurch nicht überschritten werden! Du kannst also nicht zur max. Achslast noch die maximale Stützlast hinzuaddieren. Die Radlasten müssen lediglich die maximal zulässige Achslast "erfüllen".
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() Geändert von V6 Mixto Lang (18.02.2014 um 09:36 Uhr) |
#6
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Vielleicht noch eine Erklärung zur "Stützlast":
Die Stützlast (Ziff. 13 im Schein) ist die maximale Kraft, die auf die Anhängervorichtung wirken darf. Das ist Herstellerseitig definiert. Der zweite Punkt: die Beladung des Anhängers muss so verteilt sein, das diese max. Last nicht überschritten wird. Hier der Wiki-Link
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#7
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So ganz stimmt das nicht Herr Horst :-)
Bei Fahrzeugen die vom Werk aus mit AHK bestückt sind mag das gelten. Aber es gibt wie auch überall ausnahmen wie z.b. da wird unter Ziffer xx aufgeführt "Achslasterhöhung bei AHK + 35" da muss man dann beim Felgenkauf drauf achten. Oder früher musste man bei nachgerüsteten AHK die Achslast erhöhen lassen (Tüv) |
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#8
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Hallo Horst,
so wie cad184 die Rechnung aufstellt, würde ich es auch sehen. So habe ich es auch im Fahrzeugschein stehen. Mein Vito hat eine eingetragene Achslast von 1550 kg, bei Anhängerbetrieb erhöht sich laut Fahrzeugschein die Achslast um 150 kg, macht also 1700 kg maximale Achslast. Also 850 kg pro Felge. Meine Rial Como Winterreifen haben leider nur 775 kg Tragkraft. Also darf ich mit den Winterreifen kein Anhänger ziehen. ![]()
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Freundliche Grüße, Daniel |
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#9
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Hallo,
mein Gedankefehler steht aber genau so in meinem österreichischem Zulassungsschein (siehe Anhang). Unter Anmerkungen ganz unten steht erhöhte Achslast 1620 kg. Lg Alex |
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