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#11
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![]() Mensch Horst, 5,5 L mit Wählhebel auf P kenne ich sonst nur von Ludenschleudern...! - ![]() Gruss Nico |
#12
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#13
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Guten Abend,
tja, das mit der Namensgebung ist immer so eine Sache. Ich habe mal einen kleinen Vogel aus Keramik geschenkt bekommen, der wohnt nun in meinem Auto und ist sozusagen der Namensgeber für Hugo - siehe Beipackzettel im Anhang zur Benutzung. Auf den meinen gehe ich hier lieber nicht näher ein, aber die Geschichte oben verrät ja schon einiges. ;-) @ Krümelmonster: Ein Mixto ist halb PKW/halb Transporter, meiner hat nur eine Sitzreihe (im Fond) und eine LKW Zulassung. Die gibt es aber auch mit PKW Zulassung. Habe mich bewusst für die LKW Zulassung entschieden, denn damit beträgt die Steuer nur EUR 160 im Jahr. Die "alten Hasen" berichtigen mich bitte, falls ich mit der Erklärung falsch liegen sollte. Ein wahres Sparmodell, wie es sich ebenfalls bei Horst im Verbrauch zeigt - das freut mich sehr! @Ralf: ich weiß ehrlich gesagt noch nicht, wo ich in dem genannten Zeitraum rumtreibe, melde mich vielleicht noch spontan und komme mal auf einen Kaffee rum. LG Kati |
#14
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PS: upphs: Warum wurde das Wort " f r e s s e n " nun zensiert??? rätsel, rätsel ???
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() Geändert von V6 Mixto Lang (08.08.2013 um 20:01 Uhr) Grund: suehe PS: |
#15
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#16
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Also:
@Horst: versicherungstechnisch kein Problem, sitze an der Quelle - Haustarif (nur geringfügig teuer als PKW-lohnt also schon für mich) :-) Grundsätzlich hast du aber recht. @Ralf: gilt soweit ich weiß bis 3,5 t nicht, solange für reine Freizeitaktivitäten genutzt, sprich ich könnte noch einen Wohnwagen, etc. anhängen. Der Rest ist mir im Moment Wurscht, weil brauchte ich gar nicht. Grüße Kati |
#17
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Auf Beschluss der Verkehrsminister auf ihrer Konferenz am 9. und 10. Oktober 2007 soll die sehr unterschiedliche Genehmigungspraxis der zuständigen Stellen vereinheitlicht werden, indem die Ausnahmegenehmigungspraxis der Straßenverkehrsbehörden an einem bestimmten Katalog ausgerichtet werden soll.[1] Dieser Katalog sieht vor, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot neben den in der StVO geregelten Ausnahmen allgemein nicht gelten soll für:[2]
Zitat:
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