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#1
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Na da sind doch paar Ansatzpunkte für den Einspruch. Wenn es wirklich um die vorwiegende Nutzung geht wäre der Fall für mich klar, ich hab die hinteren Sitze schon seit Monaten ausgebaut und hab sie bis jetzt 4 oder 5 mal gebraucht. Aber genau deswegen hab ich das Auto gekauft, der Flexiblität wegen. (Als Nachweis fotografier ich das Auto mit ausgebauten Sitzen .a.)
Mein Steuerberater konnte mir nichts brauchbares sagen, empfiehlt aber schon mal vorsorglich ein Fahrtenbuch zu führen da das FA im nächsten Schritt wahrscheinlich die Privatnutzung unterstellt. ![]() |
#2
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Beim fahrtenbuch kommt es darauf an, ob der gewerbsmäßige Fahrzeuggebrauch eine gängige Privatnutzung zulässt ...
Vernein wird die Privatnutzung regelmäßig dann, wenn eine Trennwand hinter der ersten Sitzreihe (Fahrer und Beifahrer) ist. Sollte es kein anderes Firmenfahrzeug geben, welches unter die 1% - regelung fällt, so würde ich sicherheitshalber ein Fahrtenbuch vorsehen. Ich bin mal gespannt, ob ich ein Fahrtenbuch vorlegen muss, da ich "nur" das durchgehende Lastschutzgitter montiert habe ... (was aber auch Sitzplätze dahinter ausschliesst) |
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KFZ Steuer | gassini | Alles andere | 4 | 10.01.2010 15:20 |