![]() |
|
Fahrwerk W639 Fahrwerksdatenbank für den W639 |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||||||||||
|
|||||||||||
![]() Zitat:
Wenn man Mwst. ausweisen könnte würde man den Nettobetrag + Mwst. bekommen, da der Händler letztere dann wieder verrechnen kann. Eigentlich schon ziemlich unfair, dass man als Person an dieser Stelle schlechter gestellt ist, als eine Firma und teilweise doppelt besteuert wird. Zum einen zahlt man Lohnsteuer, dann zahlt man die Mwst. auf das Auto und bekommt diese nicht einmal anteilig wieder, wenn man das Auto weiterverkauft. |
Folgender Benutzer sagt Danke zu demokrit für den nützlichen Beitrag: | ||
#2
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
aber so: Zitat von mbvk ![]() Selbst wenn Mycel keine Mwst. ausweisen kann, spielt das keine Rolle. Entweder ist der Wagen differenzbesteuert, oder EK und VK sind netto + Mwst. Die genannte Differenz von ca. 2.500,- ist aber realistisch. Es ist halt nur schwieriger den Wagen an Vorsteuberechtigtem Endkunden zu veräußern. Vernünftigen Preis erzielst du hier wahrscheinlich nur bei Privatverkauf. |
#3
|
|||
|
|||
![]()
Die Differenzbesteuerung funktioniert aber nur, wenn der Händler an Privat verkauft. Durch die Differenzbesteuerung fallen gewerbliche Kunden weg, da die Umsatzsteuer nicht voll ausweisbar ist und das Fahrzeug dann einfach zu teuer wird ... daher kostet auch die Differenzbesteuerung Abschläge beim Ankaufspreis.
|
#4
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Im anderen Lager, aber trotzdem zwischendurch gerne noch hier. Gruß Tobias |
#5
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
![]() ![]() <und schnell wech> LG Rainer |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|