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#1
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Ich habe z.B. die 2,8t -Variante gewählt, damit ich bei meiner gewerblichen Nutzung ohne Auflagen einen 700 kg - Hänger ziehen kann ...
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#2
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Jepp, Stichwort Kontrollbuch.
Die "höheren" Gewichtsvarianten sind auch mit geänderten Federn an der Hinterachse bestückt. Gehwegparken wäre in D auch noch ein (ok, eher theoretisches) Thema. Bei Lkw-zugelassenen Vito hängt die Kfz-Steuer vom zGG. ab !
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Gruß Reinhard |
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#3
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Und zum Thema Fahrtenschreiber hab ich auch noch was gefunden
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#4
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Hier eine recht umfassende Übersicht
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#5
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Gruß Reinhard |
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#6
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Hallo,
ok ich sehe, bei den als LKW zugelassenen Varianten spielt das zGG. doch eine Rolle (vom innerörtlichen Parken und Straßen die für > 2,8 t gesperrt sind mal abgesehen). Dass allerdings man mit einem "3er" Führerschein nur bis 2,8 t fahren durfte habe ich noch nie gehört / gesehen. Mit meinem "3er" darf ich bis 7,5 t zzgl. einem ordentlichen Anhänger mit Tandemachse fahren, wobei das Maximalgewicht des Zuges so meine ich mich zu erinnern 12 t nicht überschreiten darf -wobei ich einen Anhänger mit 4,5 t und einer Tandemachse noch nie gesehen habe-.
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Grüße Volker Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung |
#7
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Der Anhänger darf sogar 10t wiegen ...
Irgendwie biste aber etwas am Thema vorbei ... |
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#8
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Stimmt, hatte mit dem Führerschein selbst nichts zu tun. Ist halt lange her...
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