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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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Der geschäftliche Anteil der Nutzung sollte (muss) auch bei der 1% Regelung nachgewiesen werden. So wird zumindest ein Fahrtenbuch über einige Monate empfohlen.
Ich benutze übrigens ein FB - App fürs Smartphone als ad - hoc Aufzeichnung, die ich dann zeitnah in ein handschriftliches Fahrtenbuch übertrage und weise damit 100% Nutzung nach. Wobei mein Trenngitter eigentlich die Aufzeichnung entbehrlich machen sollte ... |
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#2
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Gut, der Viano fährt ständig die Ware in die Filiale meiner Frau. Oder mal mit der ganzen Belegschaft zu einer Schulung bzw. Messe.
Zudem haben wir unser Rettungskapsel, die bisher dafür im Einsatz war, verkauft, so dass nur noch ein Fahrzeug im Unternehmen da ist. Und unser Steuerberater muss ja auch noch was für sein Geld tun. |
#3
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Dann würde ich über die Prozentregelung durchaus noch mal nachdenken ... ob man da nicht per Fahrtenbuch auf 100% käme?
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#4
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Naja die Urlaubsfahrten mit unseren 4 Kiddys sind ja auch noch dabei. Ich hab zwar einen Dienstwagen (C200T), aber da passen ja nicht alle rein.
![]() Oder wenn wir mal einen Ausflug machen wollen. Und dann sind es keine 100%. |
#5
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Mehr als mit Zaunpfählen kann ich öffentlich nicht rumfuchteln ...
Aber es ist ja nicht so, dass hier ganze Luxusflotten über die Firma abgerechnet werden ... |
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Stichworte |
1% regelung, 2.2 extralang |
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