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Zubehör Hier könnt Ihr euere Erfahrungen mit Zubehörteilen reinpacken, egal ob original, oder Fremdhersteller. |
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#1
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300 Euro sind ein stolzes Sümmchen für eine Cam mit mit 640x480 VGA Auflösung ![]() Aber für Ihren Zweck scheint sie recht gut konzipiert zu sein, Früher als ich noch sehr viel unterwegs war, hätte ich so ein Ding gut gebrauchen können, das hätte mir ein dreimonatiges Fahrverbot vermutlich erspart. Folgender Fall: Ich fuhr mit etwa 150 km/h auf nicht beschränkter Strecke Würzburg - Frankfurt, als ziemlich knapp vor mir plötzlich ein alter Fiat Regata hinter einem LKW auf die linke Spur ausscherte, so dass ich ziemlich heftig bremsen musste um nicht aufzufahren, mein Betätigen der Lichthupe quittierte der Vollhorst mit einer Vollbremsung, ich konnte ein Auffahren nur knapp verhindern. Das Ende vom Lied war, er hat mich angezeigt und hat obwohl er allein im Fahrzeug war, seine Frau und seine beiden Töchter als Zeugen angegeben, die alle 4 schön behauptet haben ich hätte sie bedrängt, wäre dicht aufgefahren und hätte sie genötigt. Nun ja, am Ende war es so, dass der Richter ihnen geglaubt hat, mich als jungen Raser abgekanzelt hat und mich zu einem dreimonatigen Fahrverbot und 1200 DM Geldstrafe verurteilt hat, wenn ich daran denke könnt ich heut noch ![]() Da wäre so eine Cam eine feine Sache gewesen, der Vorfall war aber 1999, da dachte noch niemand an sowas, geschweige denn an filmende Handys oder ähnliches ... |
#2
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In diesem Preissegment gibt's doch schon fast eine robuste GO-PRO...!
Mit feiner Full-HD Auflösung...! Und die dürfte wohl auch nach einem Unfall weiterfilmen...! - ![]() Nico |
#3
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Hallo Marc,
um Deine drei Fragen zu beantworten: 1. die verschiedenen Aufzeichnungslängen sind vorher auf der SD-Speicherkarten (über die mitgelieferte Software am PC) zu hinterlegen. Während der Fahrt geht also keine Veränderung. Ich habe z.B. 15 Sek. vor und 5 Sek. nach eingestellt. 2. Bei mir läuft die Camera in Daueraufzeichnung solange Zündung ein ist. Auf eine 32 GB SD passen 17 Stunden Aufzeichnung mit ausreichender Qualität, ehe die erste, alte Aufzeichnung gelöscht wird. Auslöseereignisse werden darüberhinaus separat fest gespeichert. 3. GPS ist IMMER mit drauf, egal in welchem Modi aufgezeichnet wird. Mussst auf Deinem PC Googlöe Earth/Map haben, dann hast Du den Kartenausschnitt Deiner gefahrenen Strecke/Position parallel zum aufgezeichneten Bild. Im Aufnahmemodi "Ereignisauslösung" siehst Du auf der Gesamtroute, wo die (einstellbaren) Sensoren für Bremsen, Beschleunigen, Seitenbeschleunigung "ausgelöst" haben. Die Sensoren werden zudem neben dem Bild und der Googlekarte in einer eigenen Grafik dargestellt. Hoffe, ich konnte alles beantworten??
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#4
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Hallo Horst,
wäre klasse, wenn Du mal so einen 20 Sekunden-Clip und/oder ein paar Bilder von den Aufnahmen hier einstellen könntest. Grad die ganzen Anzeigen, die eingeblendet werden, würde ich gerne mal sehen. Ist aber nicht eilig! |
Folgender Benutzer sagt Danke zu @venture für den nützlichen Beitrag: | ||
#5
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Natürlich muss die Aufzeichnung gerichtsverwertbar sein, wenn der Hersteller das behauptet ... insbesondere wenn dann in den FAQ der Kommentar steht, dass dies so rechtlich noch nicht wirklich bestätigt wurde.
In erster Linie würde ich einmal davon ausgehen, dass eine Videoaufzeichnung, für die es keine Einverständniserklärung der Protagonisten gab, nicht zugelassen wird, da hier die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen verletzt werden, sollte das Beweismittel in Augenschein genommen werden müssen. Anders kann es aussehen, wenn keine anderen Personen am Geschehen beteiligt sind (z.B. Wildunfall den die Versicherung nicht glauben mag, Verkehrsverstöße wie rote Ampel überffahren, etc.) |
#6
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Folgendes Erlebnis war für mich der Anschaffungsgrund: Fahre in Österreich, Autobahn mit kilometerlanger Baustelle, keine 2 Meter Kennzeichnung, Tempo 80. Vor mir polnischer LKW mit etwa 70 KM/h, gehe auf linke Spur, will überholen.... etwa auf Höhe Anfang Auflieger kommt der LKW immer weiter nach links auf meine Spur.... ich fange an zu hupen... gehe auch nach links außen soweit es die mannshohe Stahlplanke erlaubt..... LKW zieht weiter nach links... ich bremse.... LKW kommt noch weiter nach links.... das Ende des Aufliegers reißt dann den rechten Spiegel des Vito ab... der hängt dann nur noch in Bruchstücken an der Verkabelung.... ... danach fährt der LKW wieder auf seiner Seite...... .
Nach der Baustelle überhole ich den LKW, der Fahrer war so fair und fährt mir mir auf den nächsten Parkplatz raus. Dort das Übliche: "Nix Deutsch, nix Englisch! Per Handzeichen: Du bist in mich reingefahren; sein Beifahrer nickt bestätigend, andere LKW-Fahrer mischen sich ein..... Durch Zufall kam Polizei auf den Parkplatz, ich zu denen hin, Situation kurz geschildert: Ergebnis: "Wir können NICHTS machen, da wir -anders als in Deutschland- keine Schuldfestellung treffen können. Sie haben keine Zeugen, die hinter ihnen fuhren; Sie allein müssen das Ganze mit dem Fahrer klären. Tipp: versuchen Sie seine Versicherungsnummer zu bekommen und benutzen Sie den europäischen Unfallbericht (den drückte er mir dann in die Hand). Wir können Ihnen nur Ort und Zeit der Kollision bestätigen; kostet Sie dann 65 EUR, nützt Ihnen aber nichts bei einer späteren Regelung!" Ich verzichtete auf ein wertloses "Protokoll" und die Polizei verabschiedete sich auch gleich. Ich begann Foto's zu machen.... Ende vom Lied nach Wochen: meine Versicherung erstattete mir 50% des Schadens aus irgendeinem Regelungstopf für solche Fälle; auf dem Rest blieb ich sitzen.......... . Es war hier NUR ein Spiegel, aber wenn er mir die Seite aufgerissen hätte oder mich zudem in die Stahlplanke reingedrückt hätte, wären 50% neben der Schuldlosigkeit schon sehr heftig gewesen.
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
Folgende 10 Benutzer sagen Danke zu V6 Mixto Lang für den nützlichen Beitrag: | ||
#7
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@ Danidog:
Die "Gerichtsverwertbarkeit" ist eine Grauzone (leider) und hängt wohl immer vom jeweiligen Richter ab, aber Du wirst gegenüber "getürkten Zeugen" 10x bessere Karten haben als wenn Aussage gegen Aussage steht. Eins ist klar: Du solltest die Aufzeichnung auch nur dann in einem Verfahren benutzen, wenn Du die Geschwindigkeiten/Abstände auch eingehalten hast, denn das ist ja auch der Aufzeichnung klar dokumentiert... sonst schießt Du Dir ein "Eigentor".
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Grüße Horst __________________________________________________ "Es ist nie zu spät für eine glückliche V6 verrücktheit !" ![]() |
#8
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@ Lutz:
Ich probiere es, wenn ich Zeit dazu habe. Du siehst aber "Live-Aufzeichnungen" von Unfällen/Beispielen auf der Hersteller Website.
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Stichworte |
Dshboard Camera, Kamera, Unfallberichtbericht, Unfalldatenkamera |
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