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#27
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danke für die Info, also Federn mit Stabi = Darf nicht? Nachdem ich die Papiere am WE studiert habe ist mir aufgefallen das die hinteren Federn nicht eingetragen sind, bzw. bin mir nicht sicher, genauso wenig wie mit den SR (ET42) , wllte deswegen diese Woche mal zum Tüv und fragen was davon alles eingetragen ist , bzw. was von den beiliegenden Gutachten taugt. Zitat:
Hatte erst überlegt ob LWR, SRA usw nachzurüsten, aber macht es auch nicht Legal und ENR hätte wenn dann ja auch wieder dran gemusst... Also kostengünstigste ist wohl zurückrüsten, und neue Scheinwerfer müssen her weil von den alten die Halterungen gelitten haben und Wasser ziehen ohne Ende weil wahrscheinlich auch gefuscht wurde beim HID Xenon Einbau Die Federn sind H&R Federn, 29756 , die müsste ich also eingetragen bekommen, wenn das Gutachten nicht reicht? Was aber hat es mit der Stabi Sache auf sich? Die Kabel die da baumeln gehören also zur ENR? Hängen da Sensoren am Ende dran? Oder welche ENR Kabel sind das? Danke PS: Bei neuen Scheinwerfern möchte ich gucken das ich Leuchtweitenregulierbare bekomme, weil ohne ENR wäre das ja auch wieder nicht legal, aber das wird scho noch alles, ich geb mir Mühe ...
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gruß Peter Die letzten Worte eines Dieselfahrers: "lieber tot als Schub verlieren" ![]() Geändert von elTorito (17.02.2013 um 21:37 Uhr) |
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