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http://www.frontscheibentoenung.de/i...s&Action=Index
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#2
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#3
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Spätestens die "Blau-Silberne Fraktion" erhebt Einwände, wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst. Entweder darfst Du die Folie auf der Stelle entfernen + eine nettes Ordnungsgeld oder die Jungs ziehen den Fahrzeugschein ein. Kein leeres Geschwafel, habe ich selbst miterlebt.
Auf jeden Fall erlischt die Betriebserlaubnis für deinen "V". Im Schadensfall, d.h. Radfahrer, Fußgänger etc. beim Abbiegen übersehen, muss deine Autoversicherung nicht zahlen, das heißt selbst wenn Du eigentlich nicht schuld bist , in Fall der mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben (auch wenn nur Teilweise !!! ) hast Du den Zonk Von den Herren die alle 2 Jahre auf die Bühne bitten, will ich gar nicht reden ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus der BAUHAUSSTADT Dessau ![]() der Toralf “Mit dem Wissen wächst der Zweifel” (J.W.v.Goethe) www.NachDenkSeiten.de |
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#4
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Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer. Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
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Gruß Reinhard |
#5
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Das wäre es mir nicht wert.
Dachte halt nur, ich könnte da etwas mehr meinen Bauch hinter verstecken. ![]() |
#6
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die kaputte scheinwerferbirne kann man fast schon in den bereich der legende verweisen. ein regress kann nur bei vorsatz genommen werden, dazu zählt natürlich das unzulässige tönen der scheiben, wenn das dann aber auch im kausalen zusammenhang mit dem unfall steht. bei der scheibentönung kannste fast sicher sein, dass ein zusammenhang nachweisbar ist. gruß volumaex |
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#7
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Inzwischen ist das Prinzip der "digitalen Regulierung oder nicht" dem Ansatz der Verschuldenshöhe gewichen, ok.
Die kaputte Scheinwerferbirne bei der Zahlianz ist aus jüngerer Zeit, dank Anwalt blieb es beim Versuch der Zahlungsverweigerung. Die Gesellschaft ist in unserer Familie nun nicht mehr vertreten. Der Regreß greift übrigens auch z.B. bei nicht gezahlter Prämie trotz Mahnung (!). Dann noch bei Alkohol, Drogen und letztlich auch bei Verstoß gegen die einschlägigen Klauseln Alleinfahrer, 25 Jahre Mindestalter etc. pp.
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Gruß Reinhard |
#8
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immer wo vorsatz ins spiel kommt..............
die nummer mit der leuchte war lächerlich und kann kein ernsthafter versuch gewesen sein. gruß volumaex |
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