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Alles andere was sonst nirgends reinpasst |
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#1
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es gibt einfach dinge, da ist gut, dass sie verboten sind.
blickkontakt zum fahrer eines kfz aufnehmen zu können und von dort die bestätigung zu bekommen, "ich bin gesehen worden", ist einfach unabdingbar. gruß volumaex |
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#2
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Naja, danke schon mal für Eure Meinungen.
Der Blickkontakt zum Fahrer bleibt ja eigentlich bestehen, da ja trotzdem noch eine ausreichende Fläche klares Glas übrig bleibt. Am besten wird es sein, ich klebe da mal was als Versuch auf eine Seite und schaue mal, wie das funktioniert. Sollte es tatsächlich komplett verboten sein, dann würde ich das vermutlich lassen, wenn es denn sehr auffällig sein sollte, daß da nachträglich etwas getönt wurde. Schade eigentlich. |
#3
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http://www.frontscheibentoenung.de/i...s&Action=Index
Anrufen ... nachfragen ... Forum informieren ... :-) |
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#4
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#5
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Spätestens die "Blau-Silberne Fraktion" erhebt Einwände, wenn Du in eine Verkehrskontrolle kommst. Entweder darfst Du die Folie auf der Stelle entfernen + eine nettes Ordnungsgeld oder die Jungs ziehen den Fahrzeugschein ein. Kein leeres Geschwafel, habe ich selbst miterlebt.
Auf jeden Fall erlischt die Betriebserlaubnis für deinen "V". Im Schadensfall, d.h. Radfahrer, Fußgänger etc. beim Abbiegen übersehen, muss deine Autoversicherung nicht zahlen, das heißt selbst wenn Du eigentlich nicht schuld bist , in Fall der mit Folie getönten vorderen Seitenscheiben (auch wenn nur Teilweise !!! ) hast Du den Zonk Von den Herren die alle 2 Jahre auf die Bühne bitten, will ich gar nicht reden ![]() ![]() ![]()
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Grüße aus der BAUHAUSSTADT Dessau ![]() der Toralf “Mit dem Wissen wächst der Zweifel” (J.W.v.Goethe) www.NachDenkSeiten.de |
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#6
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![]() Zitat:
Die Haftpflicht-Versicherung zahlt immer, selbst bei Vorsatz - nur holt sie sich einen Regreß von max. 5000 EUR zurück beim Versicherungsnehmer. Im Falle der Kasko reicht schon eine kaputte Scheinwerferbirne (zumindest bei einem sehr großen deutschen Versicherer) zur Leistungsverweigerung.
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Gruß Reinhard |
#7
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Das wäre es mir nicht wert.
Dachte halt nur, ich könnte da etwas mehr meinen Bauch hinter verstecken. ![]() |
#8
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![]() Zitat:
die kaputte scheinwerferbirne kann man fast schon in den bereich der legende verweisen. ein regress kann nur bei vorsatz genommen werden, dazu zählt natürlich das unzulässige tönen der scheiben, wenn das dann aber auch im kausalen zusammenhang mit dem unfall steht. bei der scheibentönung kannste fast sicher sein, dass ein zusammenhang nachweisbar ist. gruß volumaex |
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