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Alt 25.04.2012, 12:40
VITO-Power
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Nur um es noch einmal klar zu stellen:

Einem TÜV - Prüfer, der ein Fahrzeug aufgrund des Reifenalters von 6-7 Jahren durchfallen lässt darf man auch gerne mal gepflegt in den Allerwertesten treten ... auch ein Griptest der Reifen auf dem Bremsenprüfstand wäre mir neu ... dann könnte sich der ADAC die teueren Aussentests sparen ...

Es gibt keinerlei gesetzlichen Vorschriften, nach denen an einem Fahrzeug (Ausnahme 100 km/h - Hänger) Reifen nur mit einem bestimmten Alter erlaubt sind. Es gibt wohl aufgrund gängiger Rechtssprechung inzwischen ein Reifenalter, bei dem nicht mehr von einem Neureifen gesprochen werden darf, aber eben keine Haltbarkeistgrenze.

Inzwischen halten meine Reifen auch selten länger als 2 Jahre, aber zu jugendlichen Zeiten bin ich durchaus auch mit älteren Reifen auf schnellen Autos ohne ABS, ESP usw. sicher gefahren.

Wahrscheinlich ist ein 7 Jahre alter Markenreifen auch immer noch besser als ein 2 jahre alter Chinakracher ...

Man sollte aufpassen sich nicht immer vor den Karren der Industrie spannen zu lassen, die durchaus Interesse daran hat, möglichst viele Reifen zu verkaufen. Etwas schlechtere Fahr - und Bremseigenschaften gleicht man durch entsprechende Fahrweise aus.

Ich würde auch frei heraus behaupten, dass mit meinem Vito auch mit 7 Jahren alten Reifen die Fahrt sicherer ist, als mit meinem Kia Carnival mit Neureifen ...

Hier noch das dreiste C + P des beitrages eines anderen Schreiberling in einem anderen Forum:

Zitat:
Stellungnahme des BRV (Bundesverbvand Reifenhandel- und Vulkaniseur Handwerk e.V.):



Allgemein anerkannter Stand der Technik

Maximal 5 Jahre Beibehaltung der Gebrauchswerteigenschaften des Reifens bei vorschriftsmäßiger Lagerung, d.h. der Verkauf und die Montage sind technisch unbedenklich.

· Juristische Betrachtungsweise

Hier erfolgt gemäß Statement des BRV-Justiziars vom Januar 2003 eine Unterscheidung in juristisch fabrikneu und technisch neu.

· Zusammenfassung (technisch und juristisch)

Fabrikneu bis zu 3 Jahren

Neu bis zu 5 Jahren

Kürzere Fristen sind angezeigt, wenn entscheidende technische Veränderungen am Reifen vorgenommen worden sind, oder ein Modellwechsel stattgefunden hat.

Stellungnahme des wdk (zum 12.09.2008) zum Thema:

„Ein unbenutzter Reifen kann bis zu einem Alter von 5 Jahren bedenkenlos als Neureifen verkauft werden.Bei sachgemäßer Lagerung behält er seine ausgewogenen Gebrauchseigenschaften.

Aufgrund der

• breit gefächerten Größen- und Ausführungsvielfalt bei Pkw-Reifen (ca. 1.600 Sommer- und ca. 900 Winterreifen)

• saisonbedingten Nachfrage (Sommer-/Winterreifen) und der

• stark unterschiedlichen Marktbedeutung

können sich zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Reifen im Einzelfall längere Lagerzeiten ergeben.

Mit der Sicherstellung der Verfügbarkeit wird ein wichtiger Beitrag zur Mobilität und der Verkehrssicherheit des Verbrauchers geleistet.

Die derzeitige Praxis, Reifen in größeren Stückzahlen zu produzieren, ermöglicht eine wirtschaftliche Fertigung. Damit ergibt sich für den Verbraucher auch weiterhin ein akzeptabler Kaufpreis.

Bei sachgemäßer Lagerung, regelmäßigen Kontrollen und unter normalen Einsatzbedingungen ist die Nutzung eines Reifens über einen langen Zeitraum gewährleistet. Diese Nutzungsdauer von Reifen an Pkws ist gesetzlich nicht eingeschränkt.“
und

http://www.brv-bonn.de/Pflege-und-Si...pps.224.0.html
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